Kündigung vor Arbeitsantritt und bei Probezeit

Kündigung vor Arbeitsantritt
Folgendes Problem.
Ich hatte ein Vorstellungsgespräch und habe eine Zusage bekommen.
Unterschreiben des Vertrages wäre morgen 20.4. Heute hatte ich ein anderes und dieser Job würde mir besser gefallen leider habe ich noch keine Zusage. Dieser Arbeitgeber würde sich nächste Woche melden (24.-28.4)
Ich möchte nicht ohne Arbeit da stehen.
Den Arbeitsvertrag den ich morgen unterschreiben könnte würde dann am 1.5 beginnen. Was wäre wenn ich morgen unterschreibe und eine zweite Zusage bekommen. Wie ist die Kündigungsfrist vor Arbeitsantritt (1.5)?
Und wie ist sie wenn ich die Probezeit begonnen habe?

Hallo,

zuerst muss der Vertrag aufmerksam durchgelesen werden. Eine Kündigung vor Arbeitsantritt kann nämlich lt. BAG vom 25.3.2004 2 AZR 324/03, rechtswirksam vertraglich ausgeschlossen werden.

Ist eine Kündigung vor Arbeitsantritt nicht vertraglich ausgeschlossen, kann vor Arbeitsantritt auch gekündigt werden - allerdings mit der jeweils vertraglich vereinbarten Frist - also allermindestens 14 Tage, wenn eine Probezeit vereinbart wurde.
Einfaches Nichterscheinen ohne Kündigung begründet für den neuen AG grundsätzlich Schadensersatzansprüche.

&tschüß
Wolfgang

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