Kündigung während der Abwesenheit vom Chef

Wenn ein AN in einem 2-Mann Kleinbetrieb arbeitet und einen Arbeitsvertrag mit einer 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende besitzt und fristgerecht kündigen will, wie kann er das im vorliegenden Fall tun?

In dem rein hypothetischen Fall ist der AN zur Zeit und auch für die nächsten 2 Wochen ganz alleine im Betrieb. Er nimmt die Post an und alles andere (Büro). Chef hat Zugriff auf Mails mittels Smartphone.

Beste bisherige Lösung:

Mittels einen Zeugen die Kündigung in einen Umschlag stecken und auf den Schreibtisch des Chefs legen. Parallel dazu dem Chef eine Mail schreiben und mit Ihm zu telefonieren.

Falls es zu einem Konflikt kommen sollte, was die Akzeptanz der Kündigung angeht, müsste die Lösung doch standhaft sein.

Ich Netz las ich das ein Einwurfeinschreiben zwar rechtssicher ist, aber der Inhalt des Schreibens nicht bezeugt werden kann.

Was kann man tun?

Ich Netz las ich das ein Einwurfeinschreiben zwar rechtssicher
ist, aber der Inhalt des Schreibens nicht bezeugt werden kann.

Hab ich mal bei einem Kumpel gemacht: Er gab mir das Kündigungsschreiben und den Briefumschlag, ich steckte das Schreiben (nachdem ich mich augenscheinlich davon überzeugt hatte, daß es sich tatsächlich um die Kündigung handelt) in den Umschlag und gemeinsam fuhren wir dann zu der Firma, wo ich den Brief, den ich die ganze Zeit in der Hand gehalten hatte, in den Firmenbriefkasten einwarf (Datum/Uhrzeit merken bzw. auch auf den Umschlag schreiben!). Ggf hätte ich dann den Tatbestand bezeugt. Es kam danach zu keinen Unstimmigkeiten, daher konnten wir nicht ausprobieren, wie „sicher“ die Methode ist. Noch besser ist es wohl, wenn man den Brief am Empfang abgibt/sich quittieren läßt.

Gruß S

Hallo,

also ich kann die nicht sagen, ob deine Möglichkeiten funktionieren bzw. rechtlich standhalten würden.

Aber hast du schonmal darüber nachgedacht, den Brief über einen Gerichtsvollzieher überbringen zulassen? Ist nicht so teuer, der Inhalt ist bekannt und nachweißbar und die Zustellung ist auch zu beweisen.

Hier gibt es weitere Infos: http://www.onlinekosten.de/forum/showthread.php?t=10…

LG

Noch besser ist es wohl, wenn man den Brief am Empfang
abgibt/sich quittieren lässt.

und sich den Inhalt quittieren lässt, sonst hat nichts was mehr wert wäre als ein Einschreiben.

Ähm - Leute
Hi!

Noch besser ist es wohl, wenn man den Brief am Empfang
abgibt/sich quittieren lässt.

und sich den Inhalt quittieren lässt, sonst hat nichts was
mehr wert wäre als ein Einschreiben.

Es ist ein Zweimann-Betrieb, und einer der Beiden, nämlich der Chef, ist weg.

Kann der Gute seine eigene Kündigung als eingegangen quittieren?

Das ist sein Problem, auf das ich zugegeben nicht wirklich eine Antwort habe …

VG
Guido

Hi!

Aber hast du schonmal darüber nachgedacht, den Brief über
einen Gerichtsvollzieher überbringen zulassen? Ist nicht so
teuer, der Inhalt ist bekannt und nachweißbar und die
Zustellung ist auch zu beweisen.

Vor allem dauert die Zustellung u.U. aber ein paar Wochen - da kann er ebensogut warten, bis der Chef wieder anwesend ist.

Gruß
Guido

Hallo

Es ist ausreichend, das Kündigungsschreiben im Beisein eines Zeugen fristgerecht beim AG auf den Tisch zu legen. Den AG per Mail parallel dazu zu informieren ist nicht notwendig, aber nett. Wenn man unbedingt etwas „Offizielles“ haben will, schickt man den Brief an die Firma per Einwurfseinschreiben und sichert sich vorab einen Zeugen, der den Inhalt des Briefes bestätigen kann.

Gruß,
LeoLo

Hallo Guido,

Es ist ein Zweimann-Betrieb, und einer der Beiden, nämlich der Chef, ist weg. Kann der Gute seine eigene Kündigung als eingegangen quittieren? Das ist sein Problem, auf das ich zugegeben nicht wirklich eine Antwort habe

Da geht es dir genauso wie mir. Und dieses Problem betrifft alle bisher genannten Möglichkeiten.

1 Der Angestellte der kündigen möchte, soll seine eigene Kündigung durch einen Boten übergebene lassen und im Betrieb als Bevollmächtigter des Chefs in Empfang nehmen?

2 Der Angestellte der kündigen möchte, soll seine eigene Kündigung durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen und im Betrieb als Bevollmächtigter des Chefs in Empfang nehmen?

3 Der Angestellte der kündigen möchte, soll seine eigene Kündigung als Einwurfeinschreiben zustellen lassen und im Betrieb aus dem Briefkasten nehmen?

Wie gesagt, auch mir fällt in diesem ganz speziellen Fall auch keine bessere Lösung ein als die von „anonymoz“ bereits genannte Möglichkeit.

Mittels einen Zeugen die Kündigung in einen Umschlag stecken und auf den Schreibtisch des Chefs legen. Parallel dazu dem Chef eine Mail schreiben und mit Ihm zu telefonieren

Ich würde mal sagen, in diesem Fall steckt der Angestellte in einer Situation um die ich in mit Sicherheit nicht beneide.

Gruß
N.N

Noch besser ist es wohl, wenn man den Brief am Empfang
abgibt/sich quittieren lässt.

und sich den Inhalt quittieren lässt, sonst hat nichts was
mehr wert wäre als ein Einschreiben.

Muß nicht sein, denn den Brief soll ja der Zeuge übergeben.

Gruß S

Beste bisherige Lösung:

Mittels einen Zeugen die Kündigung in einen Umschlag stecken
und auf den Schreibtisch des Chefs legen. Parallel dazu dem
Chef eine Mail schreiben und mit Ihm zu telefonieren.

das scheint mir tatsächlich die beste Lösung zu sein. Sicherer sind 2 Zeugen, und wichtig wäre dass die Zeugen nicht nur das Ablegen des Briefes auf dem Schreibtisch bezeugen, sondern auch der Inhalt des Briefes beschrieben wird. Evtl. eine Kopie des Kündigungsschreibens nehmen, auf dem die Zeugen bestätigen, dass ein Schreiben mit identischem Inhalt im Briefumschlag abgelegt wurde.

Wodrin ich mir weniger sich bin, ist, ob das Ablegen auf dem Schreibtisch ausreicht, um Zugang (am nächsten Werktag) anzunehmen.
Das hängt meiner Ansicht nach davon ab, ob die Abwesenheit des Chefs berufsbedingt oder privat ist. Im zweiten Fall sollte es ausreichen. Im ersten Fall würde ich sagen, könnte es nicht ausreichen, wenn eine Alternativ-Adresse des Chefs bekannt ist, bzw. nachsenden verabredet worden war.

Soweit meine Gedanken dazu.

Gruß
Daniel

Interessant

das scheint mir tatsächlich die beste Lösung zu sein. Sicherer
sind 2 Zeugen,

Und noch sicherer sind 10 Zeugen - oder gleich 37!

und wichtig wäre dass die Zeugen nicht nur das
Ablegen des Briefes auf dem Schreibtisch bezeugen, sondern
auch der Inhalt des Briefes beschrieben wird.

Dass das hier schon genannt wurde, hast Du überlesen, oder?

Wodrin ich mir weniger sich bin, ist, ob das Ablegen auf dem
Schreibtisch ausreicht, um Zugang (am nächsten Werktag)
anzunehmen.

Worin unterscheidet sich der Empfangsbereich zum Briefkasten?

Das hängt meiner Ansicht nach davon ab, ob die Abwesenheit des
Chefs berufsbedingt oder privat ist.

Interessant!
Dafür hast Du doch sicherlich irgendeine Quelle, oder?

Man man man

Gruß
Guido

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Danke Leute für eure Antworten. Die Sache ist so verzwickt, dass eine Nachfrage beim Anwalt für Arbeitsrecht eine Bestätigung für die genannte beste Lösung erging.

Einschreiben, Einwurfeinschreiben, Übergabe durch „besonders Glaubwürdige“ Boten (Gerichtvollzieher, Anwälte, Notare) sind alle samt unnütz, da der Angestellte sämtliche Vollmachten besitzt. Bis zu Anwesenheit des Geschäftsührers wäre es zu spät.

Eine fristgerechte Zusendung an den Urlaubsort wäre eine alternative gewesen, die aber ebenfalls zu spät wäre.

Falls es interessiert kann ich gerne den Ausgang der Aktion schreiben…

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Langjährige Tätigkeiten machen sich bemerkbar. Zur Info konnte ein problemlose Kündigung in Folge eines Anrufes erfolgen. Die schriftliche Kündigung wird ohne beanstanden formell angenommen.

Zur Info…