Kündigung wegen Eigenbedarf : Wie sind die Fristen?

Nach über 27 Jahren (!) Wohnzeit erhalten wir vom neuen Hauseigentümer die Kündigung wegen Eigenbedarf. Wir wohnen in einem 4-Familienhaus, also vier verschiedene Wohnungen und jeder
Mieter hat die gleiche Kündigung erhalten ! Klar erkennbar : Das Haus soll geräumt werden um es
auf modern umzuwandeln und dann teuer zu vermieten oder abzureißen um das wertvolle Grundstück zu verkaufen. Gemäß unseres Mietvertrages haben wir eine Kündigungsfrist von 12 Monaten. Nun habe ich gehört, dass ein neuer Besitzer erst nach drei Jahren eine solche Kündigung aussprechen darf. Frage : Ist das korrekt ? Wer weiss es genau ?

Eigenbedarf für 4 Wohnungen bedarf im Zweifel wohl schon einer plausiblen Begründung.
Rechtsbeistand sollte man sich immer rechtzeitig in Boot holen.

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Muss eine Eigenbedarfskündigung immer begründet sein?

Ja. Sprechen Vermieter eine Eigenbedarfskündigung aus, müssen sie diese in jedem Fall begründen. Diese Begründung muss bereits im Kündigungsschreiben enthalten sein. Nachträglich ist dies nicht mehr möglich.

Hier sind zulässige Gründe angegeben:

Also: hat er einen Grund angegeben? Wenn ja, gehe ich davon aus, dass es bei allen derselbe ist, wenn du schreibst

daher nur die Frage: ist das ein zulässiger Grund? Gleich vier Wohnungen für den Eigenbedarf zu benötigen ist schon eine Hausnummer …

Noch eine Anmerkung. Ich habe das hier gefunden:

In speziellen Fällen kann der neue Eigentümer das Mietverhältnis auch dann kündigen, wenn er sein Eigentum angemessen wirtschaftlich verwerten will . Denkbar ist eine solche Kündigung zum Beispiel dann, wenn die vermietete Wohnung in einem fast leerstehenden, baufälligen Haus ist und der neue Eigentümer das Gebäude abreißen und neu bauen will.

Also wenn das ganze Haus baufällig wäre …

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Hallo Pelikan_fla,

ich behaupte er hat schlechte Karten:

aus Sicht der Mieter https://www.mieterbund.de/mietrecht/ueberblick/eigenbedarf.html
aus Sicht der Vermieter https://www.mietrecht.com/eigenbedarf-anmelden/
allgemein https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/vermieterrechtsschutz/mieter-kuendigen-eigenbedarf/

Eigenbedarf (!) wird sehr eng definiert. Eigenbedarf bedeutet, dass er oder ein enger Angehöriger danach direkt in die gekündigte Wohnung einziehen muss. Wenn er mehrere Wohnungen hat, muss er nachweisen, warum es genau diese eine sein muss.

Bei 4 Wohnungen müsste er nachweisen, dass er eine seeeehr große Großfamilie hat, die er zwingend dort unterbringen muss. Ich gehe davon aus, dass das für ihn schwierig wird das nachzuweisen.

Gruß h.

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https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__577a.html

Die in Abs. 1 genannte Begründung von Wohnungseigentum meint eine Teilungserklärung.

Die Anforderungen an eine Verwertungskündigung sind in der Tat relativ hoch.

Eigenbedarf wird großzügig definiert.

Nicht unbedingt. Er kann die Wohnung auch vorher umbauen oder renovieren.

Wenn das so wäre, könnte der Vermieter den Eigenbedarf nie rechtswirksam begründen, wenn alle zur Verfügung stehenden Wohnungen gleich geeignet sind.

Nein. Eigenbedarfskündigungen setzen nicht voraus, dass irgendwas „zwingend“ ist. Insbesondere wird das Wort „benötigt“ in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB von der Rechtsprechung sehr weit ausgelegt.

Richtig - aber 4 gleichwertige Wohnungen in einem Haus gleichzeitig mit der Begründung ‚Eigenbedarf‘ zu kündigen … ist unglaubwürdig

Und dass die Wohnungen vorher saniert/renoviert werden dürfen - klar - trotzdem muss nachweisbar sein, dass danach ein Haushaltsmitglied oder Angehöriger einziehen will …

und zwar in jede der vier Wohnungen. :grin:

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