Kündigung wegen Kinderbetreuung? ALG- Sperre?

Hallo liebe Experten,

jemand (weibl.) arbeitet seit 15 Jahren bei der selben Firma mit sehr unregelmäßigen (langen) Arbeitszeiten und auch öfter Übernachtungen(bis zu vier Tage von zu Hause weg). Mit grundschulpflichtiger Tochter war das bisher möglich, weil der Lebensgefährte zu hause war und das Kind betreute.
Jetzt trennen sich die Eltern, und die Frau (mit alleinigem Sorgerecht) kann Kind und Job ncht mehr vereinbaren (keine Großeltern, keine Verwandte in der näheren Umgebung). Ist das ein wichtiger Grund für das Arbeitsamt wenn sie in dieser Situation kündigt oder bekommt sie eine dreimonatige Sperre? Oder gibt es noch andere sinnvollere Möglichkeiten (Auflösungsvertrag- wie?)? Vor Klärung der Möglichkeiten will die Frau nicht mit ihrem Arbeitgeber sprechen.

Danke für Eure Mühe und Hilfe!
katzeolivia

Nein, aber …
Hi!

Jetzt trennen sich die Eltern, und die Frau (mit alleinigem Sorgerecht) kann Kind und Job nicht mehr vereinbaren (keine Großeltern, keine Verwandte in der näheren Umgebung).
Ist das ein wichtiger Grund für das Arbeitsamt, wenn sie in dieser Situation kündigt

Ja.

oder bekommt sie eine dreimonatige Sperre?

Wenn eine 12-wöchige. :smile:

Ich sehe hier ein ganz anderes Problem:
Wenn die Kinderbetreuung nicht gesichert ist, dann ist die Frau nach dem Gesetz entweder GAR NICHT arbeitslos (weil nicht verfügbar; siehe § 119 (1) Nr. 3 SGB III: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__119.html) oder nur eingeschränkt verfügbar, was wiederum bedeuten würde, dass sie Alg nur für die Anzahl an (Wochen-)Stunden erhielte, für die sie sich auch zur Verfügung stellt bzw. stellen kann, sprich: Alg auf Teilzeit-Basis.

Dies ist unbedingt zu bedenken!

LG
Jadzia

Danke schonmal für diesen wichtigen Hinweis. Die Frau könnte Vollzeit arbeiten, aber mit geregelten Arbeitszeiten, das hieße aber nicht im bisherigen Beruf im Außendienst. Was würde das bedeuten?

Danke und LG

Na dann.

Was würde das bedeuten?

Das wahrscheinlich alles reibungslos seinen Gang geht; sprich: keine Sperrzeit und volles Alg.

LG
Jadzia

Vielen Dank für die Antwort

LG
katzeolivia