Kündigung: Welcher formaler Adressat?

Liebe WWW-Gemeinde,

es geht um die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bzw. das suchen der korrekten Ansprechpartner in der folgenden Konstellation:

AN hat einen AV mit einem Konzern (AG). Der AG sitzt in Stadt A und ist so auch im AV aufgeführt. Der Wirkungsort ist Stadt B (ebenfalls lt. AV). Die Personalabteilung sitzt in Stadt C und gehört zum Mutterkonzern.

Formal sollte ein Kündigung am Sitz des AG (Stadt A) ja passend sein. Gesetz dem Fall die Stimmung ist angespannt und der AN möchte durch unhöfliches Agieren nicht weiteres Öl ins Feuer gießen und die Kündigung quasi ohne Bezug zum Standort A schicken, wo es keinerlei persönliche Bezug gibt: kann die Kündigung auch bei der Führungskraft an Stadt B erfolgen? Oder der Personalabteilung in Stadt C? Es geht darum, ob der Zugang formal so in Ordnung ist, oder es in der Folge zu Problemen kommen könnte?

Vielen Dank für eure Hinweise.

Viele Grüße,
Max

Hallo,

eine Kündigung geht immer an den Vertragspartner, der im Arbeitsvertrag angegeben ist. Alles andere birgt die Gefahr, rechtsunwirksam zu sein.

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