Kann ich, bezogen auf (2), zu einem beliebigen Tag (einhaltung der 3 Monate) kündigen oder muß es der Monats 1, letzte … sein?
Danke!
§ XX Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt am 01.01.2023 und läuft zunächst fest für einen Zeitraum von 12
Monate. Anschließend verlängert er sich automatisch für jeweils ein weiteres Jahr, wenn er
nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Festlaufzeit oder
eines Verlängerungszeitraums gekündigt wird.
(2) Der Auftraggeber/Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag bereits während der
Festlaufzeit jeweils mit einer Frist von drei Monaten ordentlich zu kündigen.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor,
- wenn sich die Vermögenslage der jeweils anderen Partei wesentlich verschlechtert,
- wenn über das Vermögen der jeweils anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird
oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird.
(4) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.