Kündigung zum 31.07 - Mitnahme von Urlaubstagen

Hallo zusammen,

ich habe zum 31.07.2022 gekündigt (Beginn Arbeitsverhältnis 01.10.2020) und wechsele nahtlos am 01.08.2022 zum neuen Arbeitgeber.

Habe in beiden Verträgen 30 Tage Urlaub, jedoch habe ich dieses Jahr erst 9 Tage Urlaub genommen.

Ich brauche im Juli nicht unbedingt Urlaub und nun ist meine Frage, ob ich mit einer Urlaubsbescheinigung vom alten Arbeitgeber alle Urlaubstage „mitnehmen“ kann oder ob der (Jahres-)Urlaub anteilig bis Ende Juli 7x 2,5 Tage = 17,5 Tage genommen werden muss?

Danke.

schau mal hier: https://www.advocard.de/streitlotse/arbeit-und-karriere/urlaubsanspruch-bei-arbeitgeberwechsel-kann-man-tage-mitnehmen/ unter „Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel“

Da du erst in der 2. Jahreshälfte( nach dem 1.7.) kündigst hast du vollen Anspruch auf deine 30 Tage - 9 Tage = 21 Tage Urlaub.
Und die solltest Du auch nehmen.

MfG
duck313

Prinzipiell kann man den mitnehmen, ich würde das aber abseits der rechtlichen Situation vorher mit dem neuen Arbeitgeber absprechen. Könnte nicht so gut bei ihm ankommen, wenn Du ihm das nach Antritt der Arbeitsstelle sagst.

Hallo,

nein, das geht geundsätzlich nicht, denn

gibt es keinen Anspruch darauf. Das BUrlG stellt ganz eindeutig in § 7 klar, daß der Urlaub beim alten AG genommen werden muß. Geht das nicht, muß ihn der alte AG „vergüten“.
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
Und beim Wechsel des AG in der zweiten Jahreshälfte kann der neue AG darauf vertrauen, daß der vorherige AG seinen gesetzlichen Pflichten zur Gewährung/Vergütung des Urlaubs nachgekommen ist und jeglichen, auch anteiligen Urlaub verweigern, sofern der Urlaubsanspruch beim neuen AG den beim alten AG nicht übersteigt.

„Sagen“ ist völlig uninteressant. Es zählt allein die in § 6 BUrlG vorgeschriebene Bescheinigung:
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__6.html

&tschüß
Wolfgang

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