Kündigungsangelegenheit

Servus!

Folgender Fall:

Meine Schwester arbeitet neben ihrem Studium auf Honorarbasis bei einem Erste-Hilfe-Kurs Anbieter und leitet wöchentliche Kurse. Diese Kurse muss sie für sich im Vorfeld buchen bzw. muss sie sich dafür rechtzeitig eintragen, damit niemand anderes diesen Kurs buchen kann. Nun ist es so, dass sie aus Sicherheit bereits Kurse bis August gebucht hat. Allein aus finanzieller Sicherheit damit sie mit den Einnahmen planen kann. Nun hat sich ihre Lebenssituationen geändert und sie möchte kündigen. Im Arbeitsvertrag steht „Die Kündigung ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Bereits gebuchte Kurse bleiben von der Kündigung unberührt“

Würde bedeuten, dass sie dann zwar gekündigt hat, aber dennoch bis August noch an die Kurse gebunden ist? Geht sowas? Darf man sowas ?

Danke für die Hilfe!

Richtig, das Sie diese ja als Trainingsleiterin eingetragen und somit gebucht hat.

Warum denn nicht?! Du hast doch oben selbst geschrieben, das SIe selbst das schon soweit im Vorfeld gebucht hat um entsprechende Planungssicherheit zu haben. Auch der Kursanbieter hat somit ja diese Planungssicherheit und kein anderer kann sich solange Sie das eben geblockt hat buchen.

Warum denn nicht?! Jetzt ist die Frage was eben mit den gebuchten Kursen ist. DA kann man ja einfach mal den Kursanbieter fragen wie hier am besten zu verfahren ist und was wäre wenn Sie die Kurse eben nicht halten kann. Auch dafür sollte im Vertrag etwas entsprechendes stehen.

Für mich nicht ganz nachvollziehbar. Angenommen sie hätte Kurse bis Ende 2021 gebucht (wäre sogar möglich gewesen), was bringt dann die verankerte Kündigungsfrist von 4 Wochen?! Kurse die so weit in der Ferne liegen müssten doch ohne Probleme wieder neu vergeben werden ?!

und was soll das bedeuten ? Es kann doch nur bedeuten, Kurse, die nach der Kündigung angemeldet sind müssen noch stattfinden.
Eins bedingt das andere.

MfG
duck313

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Aber die anderen Kursleiter haben doch auf die Termine deiner Schwester Rücksicht genommen und ihre eigenen Termine auf andere Tage gelegt. Dort haben sie sicher auch schon Teilnehmer angenommen.
Wie kannst du erwarten, das Übernehmen sei einfach und problemlos ?

Schwester soll versuchen sich mit dem Anbieter einigen. Es muss da was möglich sein, denn was passiert denn bei längerer Krankheit ?
Die Termine müssten dann doch ausfallen, mindestens auf andere Kursleiter umgelegt werden.
Einiges sollte da machbar sein.
Aber wie schon gesagt, man kann kein kurzes Kündigungsrecht in Anspruch nehmen, wenn man selbst Termine so weit voraus gebucht hat.

Hallo,

es kommt darauf an, welchen Charakter das Vertragsverhältnis Deiner Schwester hat.
Wie die vertragsparteien es benannt haben, ist dabei unerheblich. Es spricht einiges dafür, daß es sich um ein ganz normales Arbeitsverhältnis handeln könnte, es könnte aber auch tatsächlich eine Art selbstständiger Tätigkeit sein. Das kann nur jemand beurteilen, der/die Fachmensch ist und die konkreten Vereinbarungen vollständig kennt.

Sollte es sich allerdings um ein Arbeitsverhältnis handeln, dann kann es für den AN über das Ende des Arbeitsverhältnissest hinaus keinerlei Arbeitsverpflichtungen mehr geben, die Klausel mit der Abhaltung vereinbarter Seminare nach Ende der Kündigungsfrist wäre mE rechtsunwirksam.
bei einem Vertragsverhältnis auf selbstständiger basis wäre so eine Verpflichtung evtl. zulässig.

&Tschüß
Wolfgang

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