Hallo,
meine Freundin und ich leben seit 3 Jahren zur Miete in einer gemeinsamen Wohnung. Ihre Eltern haben uns nun das Angebot gemacht, zu ihnen zu ziehen da sie ein sehr großes Haus besitzen. Aus diesem Grund haben wir im Februar bei unserer Vermieterin den Mietvertrag zum 30.04.20 gekündigt und somit auch eine 3 monatige Kündigungsfrist eingehalten. Nun erhielten wir einen Brief von unserer Vermieterin, dass sie den Kündigungszeitpunkt nicht akzeptiert, weil in unserem Mietvertrag eine Kündigungsfrist von einem Jahr festgehalten wurde. Somit würde der Mietvertrag bis zum 31.01.21 laufen.
In einem Forum für Mieter habe ich aber folgendes gefunden:
Individuelle Vereinbarung
Mieter und Vermieter können sich auf eine andere Kündigungsfrist einigen – diese darf den Mieter aber nicht benachteiligen. Sie darf für den Mieter also nur kürzer und nicht länger als drei Monate sein.
Ich weiß zwar nicht ob das wichtig ist, des halb möchte ich es sicherheitshalber noch erwähnen. Meine Freundin hat einen Raum der Wohnung (Büro) gewerblich genutzt.
Wie sieht es jetzt aus – hat unsere Vermieterin recht und wir müssen bis 30.01.21 an sie Miete abführen oder stimmt die Aussage aus dem Forum?
Danke für’s Lesen