Hallo Community,
ich habe eine Frage und wollte gern mal Eure Meinung dazu hören.
Ich habe am 26.02.2020 zum 01.04.2020 einen Mietvertrag unterschrieben, der eine Vereinbarung zur Mietbindung enthält. Der Wortlaut ist wie folgt:
§2 Mietvertragsart und -dauer
"Es handelt sich um einen allgemeinen Mietvertrag von unbestimmter Dauer mit Ausschluss des KündigungsrechtsDie Parteien verzichten wechselseitig auf die Dauer von 1,5 Jahren ab Vertragsabschluss auf Ihr Recht zur ordentlichen Kündigung
Eine Kündigung ist erstmals zum Ablauf des Zeitraums von 1,5 Jahren mit der gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht auf fristlose Kündigung und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt."
Nun habe ich einen neuen Job in einer anderen Stadt und um eine vorfristige Aufhebung des Mietvertrages gebeten. Dies wurde abgelehnt und wie folgt kommuniziert:
"… nach Rücksprache mit dem Eigentümer Ihrer Wohnung möchte ich Ihnen mitteilen, dass bei Kündigung Ihres bestehenden Mietvertrages Ihr Mietvertrag zum 30.09.2021 auslaufen würde.
Eine Möglichkeit vorzeitig aus dem befristeten Vertrag auszutreten besteht, wenn Sie einen Nachmieter akquirieren. Dieser müsste in die bestehenden Konditionen (z. B. Mietdauer/ Mietzins) eintreten und würde durch die Firma Fluhr Immobilien auf Eignung geprüft werden.
Sie hätten auch die Möglichkeit über unsere Immobilienabteilung einen Nachmieter suchen zu lassen, hier würde bei Abschluss eines neuen Mietvertrages die Provision von 2 Monatskaltmieten auf Sie entfallen."
Nun habe ich zum 30.09.2021 gekündigt (das wären dann genau die 1,5 Jahre Mietverhältnis) und nun kommt als Antwort, dass das Mietverhältnis zum 30.11.2021 endet, weil man sich auf §2 Abs 3 beruft (das wären dann 1,5 Jahre Mietbindung + 3 Monate Kündigungsfrist).
Was nun?
Ich bin der Meinung, dass ich mit der Kündigung zum 30.09.2021 im Recht bin.
Denn erstens steht im Mietvertrag "… eine Kündigung ist erstmals „zum“ Ablauf des Zeitraums von 1,5 Jahren … zulässig ", also kann ich „zum“ 30.09. kündigen. Und zweitens bekam ich ja schriftlich die Bestätigung, dass das Mietverhältnis frühestens zum 30.09. ausläuft.
Wie seht Ihr das? Freue mich auf Eure Meinungen, Ideen und Tipps.
Vielen Dank,
LG Sven.