Kündigungsfrist für einen e.V

Hallo,
mein Verein hat Anfang 2011 einen mündlichen zeitlich unbefristeten Mietvertrag abgeschlossen.
Inzwischen wurde das Gebäude an einen Investor verkauft der das alte Gebäude abreisen um das Grundstück für einen Neubau zu nutzen. Entsprechend wird allen Parteien gekündigt.
Welche Kündigungsfrist steht uns zu? Greifen hier die Zeiten für Wohnraum/Geschäftsraum oder einfach drei Monate (weil weder Geschäftsraum noch Wohnraum greifen)?

Hier noch ein paar Angaben:

  • es handelt sich um einen e.V. zur gemeinsamen Freizeitgestaltung z.B. Brettspiele
  • mit dem Ziel der Gemeinnützigkeit verfolgte mein Verein zum Zeitpunkt des Mietvertrags gemeinnützige Zwecke (im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung 1977)
  • inzwischen (deutlich vor der Kündigung) wurde dieser Abschnitt entfernt

Vielen Dank für eure Antworten.

Ich nehme an, dass die Miete nach Monaten bemessen ist, wenn nicht sogar nach Quartalen oder Jahren?

Die Kündigung ist dann zulässig spätestens am dritten Werktag eies Kalendermonats (aktuell: der 03.09.21, dann wäre der nächste Stichtag der 04.10.21) zum Ablauf des übernächsten Monats.
Das wäre dann bei Kündigung bis zum 03.09.21 der 30.11.21.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__580a.html

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Mangels schriftlichem Vertrag wird man sich an den Zahlungen orientieren. Wenn man monatlich 456,78€ mit dem Text „Monatsmiete Clubraum“ überweist, ist von einer Bemessung nach Monaten auszugehen.
Werden dagegen jede Woche 123,45€ bezahlt, wird man von „nach Wochen bemessen“ ausgehen - dann ist eine Kündigung spätestens am ersten Werktag einer Woche zum Ablauf des folgenden Samstags möglich.

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