Hallo zusammen.
Wir haben eine Hausverwaltung von der sich die Eigentümer trennen wollen. (Wegen mangelnder Qualität in der Betreung)
Im Verwaltervertrag aus 2018 steht zur Kündigung:
„Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein Jahr.“
Die Hausverwaltung wurde auf der letzten Eigentümerversammlung (Ende 2023) nicht neu bestellt.
Gilt hier dann die vertragliche Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Jahresende?
Ist eine solche „stillschweigende Verlängerung“ wirklich rechtens?
Danke im Voraus für die Einschätzungen.
Gruß,
Legat