Hallo zusammen,
ich habe 2 Fragen zum Thema Kündigungsfrist!
lt. einem Arbeitsvertrag richten sich die Kündigungsfristen nach den tarifvertraglichen Vorschriften.
Diese besagen im Manteltarivfertrag Chemie:
§ 11 MTV Chemie (IGBCE) lautet:
III.
Ende des Arbeitsverhältnisses
…
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Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten, soweit im Tarifvertrag nichts anderes bestimmt ist, die gesetzlichen Bestimmungen.
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Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer gelten folgende Kündigungsfristen; dabei ist maßgebend die Summe aus Lebens- und Unternehmenszugehörigkeitsjahren (Meßzahl):
Bis zu einer Unternehmenszugehörigkeit von zwei Jahren 2 Wochen,
bis Meßzahl 25 und dabei einer Unternehmenszugehörigkeit von mindestens zwei Jahren 2 Wochen zum Monatsende,
ab Meßzahl 26 und dabei einer Unternehmenszugehörigkeit von mindestens zwei Jahren 1 Monat zum Monatsende.
…
- Hat der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt, so ist die dem Arbeitnehmer zur Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz zustehende angemessene Freizeit ohne Entgeltminderung zu gewähren.
Ist das richtig zu verstehen, dass bei einer Betriebszugehörigkeit von weniger als 2 Jahren die Kündigungsfrist von 2 Wochen nicht zum Monatsende gilt. Würde also heißen, dass man z.B. auch am 11. eines Monats zum 24. kündigen könnte?
Zweite Frage:
Wie ist Nr. 6 des selben Paragraphen zu verstehen? Wie wird diese „Freizeit“ bemessen ?