Hallo Community,
ein Arbeitnehmer möchte nach 1 Jahr und 1 Monat seinen unbefristeten Arbeitsvertrag kündigen.
Lt Arbeitsvertrag gilt für die Kündigungsfrist der Tarifvertrag (welcher dem Arbeitnehmer zum Vertragsabschluss nicht bekannt war).
Aus diesem ergibt sich eine Frist von 6 Wochen zum Quartalsende.
Lt. BGB bestünde aber nur eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende.
Der Arbeitnehmer wäre nun durch den Tarifvertrag schlechter gestellt als durch den Gesetzgeber.
Ist er trotzdem an den Tarifvertrag gebunden?
Vielen Dank für Eure Meinungen.
LG Sven.