Kuendigungsfrist Ohne Mietvertrag

Hallo,

wir mieten ein Apartment seit 8. Jahren - ohne Mietvertrag, S.g. muendlicher Mietvertrag. Kaution haben wir mit meinem Mann nicht bezahlt, diverse Reparaturen, wie z.B. Wasserhahn/Ventile zu wechseln, machen wir selbe.

Falls wir eine neue Wohnung in einem / zwei Monaten erhalten und ausziehen werden - sollen wir eine 3 monatige Kündigungsfrist einhalten ?
Wie sieht es aus ? – hat unsere Vermieterin recht, um zu drei Monate-Miete verlangen ?oder müssen wir an sie fuer drei Miete abführen ?

Als eine Alternative waere es vielleicht gut, eine neue Mieter ausfinden und sich der Vermieterin vorstellen und die Sache erledigen?

Vielen Dank!

Servus,

stimmt nicht. Ihr habt keinen schriftlichen Vertrag geschlossen, aber das ist nicht „ohne Mietvertrag“, sondern mit einem mündlich geschlossenen Mietvertrag.

Wenn in Eurem Vertrag nichts für den Mieter Günstigeres vereinbart worden ist, gilt § 573b BGB:

Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

Bitte lies das in Ruhe und genau - das ist keine dreimonatige Kündigungsfrist. Es ist was anderes.

Es gibt, auch wenn diese Legende überall herumgeistert, keine Möglichkeit, eine kürzere Kündigungsfrist zu erzwingen, wenn man einen Nachmieter stellt. Und es gibt auch keine Möglichkeit, einen Vermieter dazu zu zwingen, dass er einen gestellten Nachmieter akzeptiert.

Wenn Ihr das versuchen wollt, müsst Ihr mit der Vermieterin reden. Verstehst Du, was ich damit meine? Ihr erklärt der Vermieterin, wie Ihr Euch eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses vorstellt, Ihr fragt sie, was sie davon hält, und mit der Vermieterin zusammen (und nicht gegen sie) macht Ihr etwas aus, wie sich das handhaben lässt.

Schöne Grüße

MM

2 Like

Auch bei einem muendlichen Mietvertrag betraegt die Kuendigungsfrist fuer den Mieter knapp 3 Monate. Fuer den Vermieter sind es nach 8 Jahren knapp 9 Monate.

Eine Verkuerzung der Kuendigungsfrist - auch gegen Nachmieterstellung - geht nur, wenn beide Seiten damit einverstanden sind. Ohne Zustimmung des Vermieters geht es hingegen nicht.

1 Like