Hallo,
Eine Person fängt als Minijob-Aushilfe in einem Unternehmen als Abrufkraft an zu jobben. Dieser Vertrag hat keinen zeitlichen Rahmen. Nach etwa 6 Monaten fängt die Person dort als Teilzeitkraft an, befristet auf 7 Monate. Eine Probezeit gibt es somit nicht mehr.
Wie sieht es hier mit der Kündigungsfrist aus? Gilt hier für den Arbeitnehmer eine Frist von 2 Wochen? Wie wird der Resturlaub gehandhabt?
lg