Kündigungsfrist und Montage

Hallo!
Folgendes Problem haben wir gerade mit dem Arbeitgeber meines Freundes. Dieser wird nämlich momentan regelmäßig zur Montage geschickt und bekommt hierfür keine Auslöse gezahlt. Auf Anfrage an den Arbeitgeber wurde ihm mitgeteilt, dass ja die Unterkunft bezahlt wird und dies als Auslöse gilt. Das ist doch so nicht richtig oder?
Wir hatten nachgelesen und herausgefunden, dass es an An-und Abreisetag eine Vergütung von €12 und jeden weiteren Tag den man 24h vor Ort ist mit 24€ bezahlt wird. Ist das Gesetz oder haben die Arbeitgeber da „Schlupflöcher“?

Nach vielen Diskussionen wurde dann nur noch gesagt, dass man als Arbeitnehmer den Mehraufwand ja von der Steuer absetzen kann.

Allgemein gibt es im Moment viele Unstimmigkeiten im Arbeitsverhältnis was meinen Freund nun zum Gedanken der Kündigung gebracht hat. Und hier kommen wir zur zweiten Frage, laut Arbeitsvertrag hat er eine Kündigungsfrist von 14 Tagen ohne Ende. Was bedeutet das „ohne Ende“? Heißt dass, das er nicht an die Fristen zum 15. oder Monatsende gebunden ist und kündigen kann wann er will? Die Frist sollte ja dann mit 14 Tagen klar sein,oder?

Ich danke schon jetzt für alle Antworten die ich bekommen werde!!

Liebe Grüße
Katrin

Hallo, Katrin,

meines Wissens gibt es kein deutsches Gesetz, nach dem eine besondere Vergütung für Mehraufwand bei Montage o. ä. durch den Arbeitgeber gezahlt werden muss. Üblicherweise sind solche Dinge lediglich in Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen, Einzelarbeitsverträgen usw. geregelt. Allerdings kann der Aufwand beim Finanzamt abgesetzt werden. Die entsprechenden Sätze sind geregelt.

Im Kündigungsrecht gibt es natürlich (wie fast überall) Ausnahmen. Eine solche liegt wohl im geschilderten Fall vor. Das Ende des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung ist nicht an ein bestimmtes Datum (15. oder Ende des Monats) gebunden. Dies ist so unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Größe des Betriebes, Art des Arbeitsverhältnisses) rechtens…
Dass die Frist nur 14 Tage dauern soll, empfinde ich als ungewöhnlich. Für gewöhnlich beträgt diese 4 Wochen.     

Gruß W.

Ja also wegen den 14 Tagen waren wir eben auch skeptisch, aber genauso steht es im Arbeitsvertrag. Ich meine, wenn es dort so drin steht kann man sich doch auch entsprechend drauf berufen oder nicht? Ich verstehe das jedenfalls so, dass die Kündigungsfrist von beiden Seiten her 14 Tage beträgt. Steht ja da!

Gruß Katrin

Habe mir den Vertrag nun nochmal angeschaut. Im Prinzip hatte er erst einen befristeten Vertrag mit einem halben Jahr Probezeit und dort steht unter Kündigungsfrist: 14Tage ohne Ende.
Ok, innerhalb der Probezeit logisch - nach dem halben Jahr, hat er einen neuen Vertrag bekommen. Hier steht drauf: Änderung zum Arbeitsvertrag .Geändert wurde hier aber nur das befristet zu unbefristet. Under der Kündigungsfrist steht auch wieder die 14 Tage ohne Ende?!

Hallo,

Und hier kommen wir zur zweiten Frage,
laut Arbeitsvertrag hat er eine Kündigungsfrist von 14 Tagen
ohne Ende. Was bedeutet das „ohne Ende“? Heißt dass, das er
nicht an die Fristen zum 15. oder Monatsende gebunden ist und
kündigen kann wann er will? Die Frist sollte ja dann mit 14
Tagen klar sein,oder?

Wer googlen kann findet http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html. Im gegenseitigem Einvernehmen kann man aber davon abweichen. Der Verzicht auf Rechte hat für den AN im Falle einer Arbeitslosmeldung Konsequenzen.

Gruß
Otto

Hallo,

Wer googlen kann findet
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html. Im gegenseitigem
Einvernehmen kann man aber davon abweichen.

Den findet man. Allerdings findet man nicht, wie man im gegenseitigen Einvernehmen in der beschriebenen Weise davon abweichen könnte. Aber vielleicht bekommt man ja Hilfe?

Gruß

TET

Allerdings findet man nicht, wie man im
gegenseitigen Einvernehmen in der beschriebenen Weise davon
abweichen könnte. Aber vielleicht bekommt man ja Hilfe?

gerne, man schreibt an den Chef, ich kündige vorzeitig und fragt, einverstanden? Wenn er mit ja zurückschreibt ist es einvernehmlich. Vielleicht genügt es auch mündlich