Hallo,
ich möchte aus einem Betrieb als Arbeitnehmer kündigen. Es gilt der Tarifvertrag der Wohnungswirtschaft. Wie lange ist meine Kündigungsfrist, wenn ich 14 Jahre in diesem Betrieb angestellt bin?
Hallo,
und der liegt dir nicht vor? Schade, uns leider auch nicht …
Sollte er dir doch vorliegen, dann zitier mal die Absätze bezüglich Kündigung, wenn es nur daran liegt, dass sie nicht verständlich genug für dich sind. Ansonsten musst du dich halt beim Betriebsrat oder bei der Gewerkschaft erkundigen, wo du den Tarifvertrag her bekommst.
Gruß
Christa
Nu, da hilft ein Blick in diesen Vertrag und auch im Arbetisvertrag, denn es zählt da ja immer das Günstigkeitsprinzip.
siehe dazu https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.
(5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden,