Kündigungsfristen richtig berechnen TVöD

Hallo allerseits,
ich arbeite erst seit einigen Monaten in der Personalabteilung und muss zum ersten Mal Kündigungsfristen gemäß § 34 TVöD berechnen. Ich finde den Paragraphen irgendwie irreführend.

Kann mir bitte jemand bei der Berechnung helfen?

Mitarbeiter A:
Beschäftigung seit dem 01.01.2011
Kündigung: Gemäß § 34 TVöD 5 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres -> kündigen bis 31.01.2023 zum 30.06.2023

Mitarbeiter B:
Beschäftigung seit dem 01.03.2018
Kündigung: Gemäß § 34 TVöD 6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres -> kündigen bis 31.03.2023 zum 30.06.2023

Mitarbeiter C:
Beschäftigung seit dem 01.02.2015
Kündigung: Gemäß § 34 TVöD 3 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres -> kündigen bis 31.03.2023 zum 30.06.2023

Habe ich die Fristen und das Enddatum richtig berechnet?

Ich wäre Ihnen für die Hilfe sehr dankbar.

Es gibt doch genau zwei Möglichkeiten:

  1. Ihr seid ein extrem doofer Laden, dass alle von da wegwollen
  2. Ihr seid ein eher großer Laden

Fall 1) Run @Sei88, run!
Fall 2) Du hast erfahrene Kolleg:innen, die Du fragen kannst

Und selbst wenn Du noch weitere notwendige Informationen gäbest und jemand hier hülfe Dir und der irrte sich dann gehst Du mit der Argumentation „aber die Susi bei wer-weiss-was hat’s doch gesagt“ in allfällige Streitigkeiten?

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Ohne einen Hintergrund solchen Mist von sich zu geben, ist erbärmlich. Das sagt viel über Sie als Person aus. Nach so einem Kommentar kann man eher von ausgehen, dass Sie hier die Dumme sind. Sie hätten sich die Mühe sparen können. Und tschüss.

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Ich hätte es wahrscheinlich auch. Aber ich versuche es trotzdem.

„Rechtsauskünfte“ von irgendwem aus irgendwelchen Internetquellen sind mit Vorsicht zu geniessen. Am wenigsten ist denen zu trauen, die mit „Es muss doch möglich sein“ oder auch „Ich hab da gehört“ eingeleitet werden.

Ich schlage Dir vor:
Bei Mitarbeiter B nochmal nachzurechnen.
Denjenigen zu fragen, der Deine Arbeit vorher gemacht hat oder eine andere erfahrene Person aus dem Kollegium.
Noch besser wäre es, Deinen Vorgesetzten mit dem Hinweis, dass Du noch in der Einarbeitungsphase bist, mal „drüber schauen zu lassen“. Das hätte den Charme, dass er - falls irgendetwas schief geht - gleich mit im Boot ist, da er den Vorgang auch kennt.

Mehr kann ich aus Deinen Angaben nicht herauslesen.

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Jemanden einen Tipp zu geben der solche Antworten gibt – ich glaube ich verzichte lieber.

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Hallo,

soweit ich den § 34 TVÖD richtig verstehe,

wäre Mitarbeiter 1 spätestens am 31.01.2023 eine Kündigung zum 30.06.2023 zu übergeben.

Mitarbeiter 2 müßte seine Kündigung spätestens am 22.02.2023 zum 31.03.2023 erhalten.

Mitarbeiter 3 müßte die Kündigung spätestens am 31.12.2022 zum 31.03.2023 erhalten.

In allen drei Fällen müßte allerdings TVÖD 34 Abs. 3 hinsichtlich möglicher Vorbeschäftigungszeiten bei anderen öffentlichen Arbeitgebern mit Geltungsbereich des TVÖD beachtet, bzw. auf mögliche Anwendbarkeit hin überprüft werden. Sollte Satz 3 dieses Vertrages tatsächlich zutreffen, hätte dieses ggf. Auswirkungen auf die Berechnung der anzuwendenden Kündigungsfristen.

Von daher wäre in jedem Fall eine erfahrene (vorgesetzte) Person in Deiner Abteilung beratend hinzu zu ziehen ob etwaig relevanter Vorbeschäftigungszeiten im öffentlichen Dienst mit TVÖD-Vertrag.

LG, KL

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Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe. Ich werde selbstverständlich das Thema nochmal mit meinem Chef besprechen. Ich wollte vorher schon mal wissen, wie es mit der Berechnung geht. Ich bin eine Quereinsteigerin und kann leider nur den Chef fragen. Es ist aber gewollt, dass man erst selbst versucht, bevor man fragt. Dankeschön nochmal und einen schönen Abend noch.

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In einem beruflichen Neueinstieg mit neuen / bislang unbekannten Arbeitsfeldern oder Tarifverträgen ist es nie verkehrt, sich im Zweifel bei so wichtigen Sachen wie Kündigungsfristen mal bei erfahreneren Kollegen / einem Vorgesetzen rückzuversichern, bevor die Kündigung auf den Weg gebracht wird.

Ziehe bei älteren Mitarbeitern ab 40(+) zudem auch mal eine Prüfung nach möglicher „ordentlichen“ Unkündbarkeit aus einem evtl. früheren TVÖD-Arbeitsverhältnis nach den Auslegungen des ehem. TVÖD „West“ in Betracht.

Gerne geschehen, und Dito. :slight_smile:

Auweia!
6 Wochen sind keine 3 Monate. Das ist Allgemeinbildung.

Mit welcher Qualifikation hast Du Dir diesen Arbeitsplatz erschlichen?

Auweia!
38 Tage sind keine 6 Wochen. Das ist Allgemeinbildung.

Rechnen ist wohl nicht so Dein Ding?

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Was soll dieser ekelhaft überhebliche und diffamierende Kommentar?

Zähle doch einfach mal die 6 Wochen ( Montag bis Sonntag, bzw. 7 Tage mal rückwirkend im Kalender, und beginne hier nun keine beleidigende Erbsenzählerei.

Gut, ich korrigiere bei MA auf den 16.02.2023 zur spätestmöglichen persönlichen Übergabe.

Noch was „nettes“?

Ja … wenn du jetzt noch die Fragen sinnstiftend gelesen hättest :woman_shrugging: die Kündigungen sollen wohl alle auf den 30.6.23 passieren, nicht auf den 31.3.23

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Auch DU könntest etwas freundlicher sein, aber Deinen Einwand

nehme ich dennoch an. DAS scheine ich ggf. tatsächlich übersehen zu haben.

LG

Genau das habe ich gemacht.

Kündigungsfristen sind immer Erbsenzählerei.
Da braucht es immer einen Kalender wegen Wochentagen und evtl. Feiertagen.
Warum das beleidigend sein soll, erschließt sich mir nicht.

Klar.
Ich könnte Dich jetzt fragen, wie Du auf den

kommst, aber ich verzichte darauf.
Einen Tag eher als nötig ist ja kein Beinbruch.

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Genieße einfach Deinen Status der erlaubten Frechheit.

@Hexerl hat es jedenfalls vernünftig hin bekommen im Verweis an mich, etwas übersehen zu haben. Schwierig nur, wenn man es auch in einem Ratgeberforum grundlegend nach mehr als einem Jahrzehnt engagierter Memberships eigentlich so nicht (mehr) allseits erfüllt in der Nettiquette erwarten können dürfte.

Da gebe ich Dir gesetzlich ja nicht mal unrecht, aber DAS ist eine betriebsstrategische Entscheidung.

Vermutlich könntest Du auch in einer möglichen Weiterspinnerei der Sachlage dahingehend recht haben, dasses psychologisch unfair mit einer Kündigung zum „Ultimo“ sein könnte in der Planbarkeitsabsicht eines betroffenen MA.

Auch ein MA im TVÖD wird sich nicht freuen, erneut auf (ungewisse) Jobsuche gehen zu müssen.

Aber Du warst in Deiner Reaktion zu unverschämt unfreundlich hier, und DAS mag ich ( und kaum jemand außenstehend ) an einem „Ratgeberforum“ nicht.

Also lieber mal absteigen vom hohen Ross statt herablassender Hochnasigkeit… :sunglasses:

Sag bloß, im anderen Quartal hättest Du gewußt, wie Du rechnen/zählen mußt?

Ich habe zumindest verhindert, daß der/die Fragesteller Deine grottenfalsche Antwort seinem/ihrem Chef präsentiert.

Im übrigen habe ich angesichts dieses falschen 22.02. sofort gewußt, daß das ein falsches Datum ist.

Wenn die Frist 42 Tage dauert, der März immer 31 Tage hat, dann muß man 11 Tage im Februar unterbringen - bekanntlich der kürzeste Monat. 28 minus 11 = ???
Aber selbst wenn man die anderen 3 Quartale betrachten würde, käme man niemals auf ein Datum mit einem 22. d.M. für eine 6-Wochen-Frist zum Quartals-Ultimo.
Egal, ob der Fristbeginn-Monat 30 oder 31 Tage hat oder der Fristende-Monat 30 oder 31 Tage hat.

Im 2. Schritt braucht es dann einen Kalender.
So berechnet man Fristen.

Und wenn Du davon keine Ahnung hat, dennoch mit einem falschen Datum antwortest, mußt Du eben mit Widerspruch leben.

Hau ruhig weiter um Dich, wenn Dir das gut tut.

Ich kann nachvollziehen, daß Du Dich ärgerst, aber bitte über Dich selbst!
Ich kann schließlich nix dafür, daß Du mit den einfachen Grundrechenarten nicht klarkommst.

Ich hingegen komme mit diesem Satz nicht klar:

Gibt’s das auch auf Deutsch?

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