Hallo allerseits,
ich arbeite erst seit einigen Monaten in der Personalabteilung und muss zum ersten Mal Kündigungsfristen gemäß § 34 TVöD berechnen. Ich finde den Paragraphen irgendwie irreführend.
Kann mir bitte jemand bei der Berechnung helfen?
Mitarbeiter A:
Beschäftigung seit dem 01.01.2011
Kündigung: Gemäß § 34 TVöD 5 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres -> kündigen bis 31.01.2023 zum 30.06.2023
Mitarbeiter B:
Beschäftigung seit dem 01.03.2018
Kündigung: Gemäß § 34 TVöD 6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres -> kündigen bis 31.03.2023 zum 30.06.2023
Mitarbeiter C:
Beschäftigung seit dem 01.02.2015
Kündigung: Gemäß § 34 TVöD 3 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres -> kündigen bis 31.03.2023 zum 30.06.2023
Habe ich die Fristen und das Enddatum richtig berechnet?
Ich wäre Ihnen für die Hilfe sehr dankbar.