Kündigungsfristen zum Ende des Quartals

Guten Tag.

Für Kündigungsfristen habe ich folgendes in meinem Vertrag:

" Das Dienstverhältnis kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsschluss gekündigt werden. Die bei längerer Betriebszugehörigkeit vom Arbeitgeber einzuhaltenden gesetzlichen Kündigungsfristen sind auch für den Angestellten verbindlich, wenn dieser selbst kündigt."

Ich bin seit dem 01.05.2014 in dem Betrieb, d.h. ich habe eigentlich nach dem o.g. Text 2 Monate Kündigungsfrist. Ist das so richtig?

Müsste ich bis zum 30.07.2020 kündigen um am 01. Oktober 2020 „frei zu sein“ oder gilt für mich trotztdem die 6 Wochen zum Ende des Quartals oder habe ich immer 2 Monate Kündgungsfrist.

Am besten wäre ein Beispiel.

Vielen Dank

[verschoben von Arbeitsplatz vom www Team]

Hallo,
das heisst, man kann mit einer First kuendigen, aber eben nicht ausscheiden wann man will, sondern ausscheiden immer nur zum Quartalsende. Entsprechend vorher ist zu kuendigen. Muss nicht auf den Tag vorher sein, es kann auch deutlich frueher gekuendigt werden.

Hallo,

die Kündigungsfrist ist jetzt ja aber länger, da ich länger im Betrieb bin.
Dann müsste ich also, wenn ich am 01. oktober 2020 frei sein will, Anfang August kündigen? Dann halte ich ja die 2 Monate ein.

Kann es auch sein, dass man als Arbeitnehmer die besser Lösung aussuchen kann?

  1. Ich kann dann also entweder 2 Monate Kündigungsfrist einhalten
    Beispiel: Kündigung am 30. Mai 2020 zu Ende Juli 2020
    oder
  2. ich muss die 6 Wochen einhalten
    Beispiel: Kpndigung bis Mitte August 2020 zu Ende September 2020

Laut einzelvertraglicher Regelung gilt auch für Dich die Frist, die der AG einhalten müsste.

2 Monate zum Quartalsende. Also in deinem Beispiel spätestens am 30. Mai zum Quartalsende Ende Juli.

Info: https://www.kanzlei-mudter.de/unangemessene-lange-kuendigungsfrist.html

MfG
duck313

Danke für deine Ausführung.

Ich denke, dass du dich an einer Stelle verschrieben hast.
„… spätestens am 30. Mai zum Quartalsende Ende Juli.“
Dann wäre es 2 Monate Kündigungsfrist, aber nicht zum Quartalsende.

Könntest du das nochmal ansehen und evtl. korrigieren.

Danke dir

Stimmt.
für Kündigung Ende 2. Quartal ist ja schon zu spät !

Es ginge nur noch zum. Ende 3. Quartal, also Ende Sept.

Und dazu müsste man spätestens am 31. Juli kündigen.

Eben,
das wollte ich oben schon ausfuehren, beliebig frueher, jetzt geht auch schon, mit Termin Ende Sep.

Sapperlot! Schreib es gefälligst genau hin oder laß es sein.

Richtig ist: Die Kündigung muß spätestens am 31. Juli beim Arbeitgeber eingegangen sein.
Falls das ein Wochenende sein sollte, dann am letzten Arbeitstag der abgelaufenen Woche.

Danke für eure Hilfe.
Ich bin immer davon ausgegangen, dass dür den AN die bessere Möglichkeit gilt. Also entweder 6 Wochen zum Ende des Quartals oder 2 Monate. Aber wenn man dem Link von duck313 folgt und den Text ließt, dann bin ich eines besseren belehrt. Das ist echt MÜLL für mich :slight_smile: