Guten Tag.
Für Kündigungsfristen habe ich folgendes in meinem Vertrag:
" Das Dienstverhältnis kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsschluss gekündigt werden. Die bei längerer Betriebszugehörigkeit vom Arbeitgeber einzuhaltenden gesetzlichen Kündigungsfristen sind auch für den Angestellten verbindlich, wenn dieser selbst kündigt."
Ich bin seit dem 01.05.2014 in dem Betrieb, d.h. ich habe eigentlich nach dem o.g. Text 2 Monate Kündigungsfrist. Ist das so richtig?
Müsste ich bis zum 30.07.2020 kündigen um am 01. Oktober 2020 „frei zu sein“ oder gilt für mich trotztdem die 6 Wochen zum Ende des Quartals oder habe ich immer 2 Monate Kündgungsfrist.
Am besten wäre ein Beispiel.
Vielen Dank
[verschoben von Arbeitsplatz vom www Team]