Kündigungshonorar Hausverwaltung

Bei uns hat die alte Hausverwaltung selbständig gekündigt ( laut Aussage kleine Anlagen wie unsere kein Geschäft), sie verlangt bzw verrechnet aber ein Kündigungshonorar.
Ist das rechtens?
Laut Verwaltervertrag gibt es nur einen Punkt und zwar

f) Im Falle der Beendigung des Verwaltungsvertrages hat der Verwalter Anspruch auf Entschädigung der anlässlich der Übergabe der Verwaltung entstehenden Mehrarbeit im Ausmass eines dreimonatigen Pauschalhonorars.

Danke für die Auskunft

Ich würde der Hausverwaltung schreiben, dass Sie doch bitte eines detaillierter Aufstellung der entstandenen Mehrarbeit und ihres Ausmaßes erstellen und zusenden soll.
Nach Überprüfung der Aufstellung wäre man gerne bereit über die Höhe der Entschädigung ein Gespräch zu führen.

Ja. So ist es vereinbart zwischen den Parteien. Keine Einschränkung wegen der Ursache der Beendigung des Vertrages, keine Einschränkung hinsichtlich Nachweis der Höhe der Aufwendungen.

Gibt es vielleicht noch etwa zum Thema Kündigung im Vertrag, das einschränkend sein könnte?

Bist du da nicht ein bisschen vorschnell?
Wo steht, dass diese Hausverwaltung den Aufwand und die Entschädigung festlegt?

Schließlich gilt die Vereinbarung für beide Seiten, also auch für Diejenigen, die zu zahlen haben und die könnten theoretisch sagen: „die Entschädigung ist unsere Meinung nach für den Aufwand nur 1 € wert.“

Ich frage deswegen da die alte Hausverwaltung wo eben das Kündigungshonorar mit 270 Euro angegeben ist ( laut Pauschalhonorar im Vertrag wären es aber 70 Euro per Monat) in der Langfassung der Abrechung angegeben ist, aber das wird von uns derzeit nicht bezahlt ( Nachzahlung ) da zwar die Langfassung da ist, aber Sie keine Belege rausrückt bzw der neuen Hausverwaltung auch keinerlei Belege aushändigt, und daher wird die Nachzahlung von eben dem Kündigungshonorar ohne Belege derzeit sowieso von uns bezahlt ich wollte nur generell wissen ob überhaupt ein Kündigungshonorar rechtfertig ist ohne Beleg wohl kaum

Genau so sehe ich das auch.
Also auf jeden Fall eine detaillierte Aufstellung mit Belegen verlangen.

Hallo,

mir fallen Formulierungen auf:

Eine Entschädigung ist etwas völlig anderes als ein Honorar.

Zumal:

Da fragt man sich, welche Mehrarbeit hat die alte HV, wenn die sie Ihrer selbstgestellten Aufgabe nicht nachkommt?!

Aber einen wirklichen Ratschlag kann ich als Laie nicht geben.

Grüße
Pierre