Kündigungsrecht mit dreimonatiger Frist

Im Mai 2010 habe ich Verträge mit der Kabel Deutschland für Internet und Telefon, sowie für TV abgeschlossen. Mindestlaufzeit der Verträge war 12 Monate. Ende Oktober ziehe ich um und am neuen Wohnort kann Kabel Deutschland ihre Leistungen nicht anbieten. Am 24.07.2013 habe ich die Verträge mit Kabel Deutschland mittels Einschreibebrief auf den 31.10.2013 gekündigt. Kabel Deutschland hat mir daraufhin unter Berufung auf das seit Mai 2012 geltende Telekommunikationsgesetz mitgeteilt, dass zwar wegen der nicht realisierbaren Versorgung am neuen Wohnort ein dreimonatiges Sonderkündigungsrecht bestünde, die Kündigungsfrist aber erst mit dem Auszug Ende Oktober beginnen würde und ich noch bis Januar 2014 die monatlichen Entgelte bezahlen müsse.
Ich habe nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit weder eine neue Laufzeit mitgeteilt erhalten, noch wurde mir die Änderung der Vertragsbedingungen aufgrund des seit Mai 2012 geltenden, neuen Telekommunikationsgesetz in irgend eine Form mitgeteilt. Ich gehe deshalb davon aus, dass ich die Verträge in jedem Fall mit einer dreimonatige Kündigungsfrist kündigen kann, da keine feste Vertragslaufzeit besteht.
Wie kann ich mich dagegen wehren, dass Kabel Deutschland die Versorgung Ende Oktober 2013 einstellt, aber noch bis Ende Januar 2014 von mir monatliche Zahlungen für keine Leistung verlangt?
Vielen Dank für gute Ratschläge

Hallo heredi, da bin ich keider der total falsche Ansprechpartner. Bitte jemand anderes ansprechen. Sorry.

Hallo Carlos

danke für die Rückmeldung

heredi