Kündigungsverzicht + Dulden von den Sanierungsarbeiten

Hallo,

ich brauche einen Rat. Wir wollen eine Wohnung mieten und haben den Vertrag zum Unterschreiben bekommen. Inhalt ist ganz normal, aber es gibt zwei Zusatzpunkte:

  1. Kündigungsverzicht für ein Jahr. Mit solchem Zusatz: „Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ablauf des bezeichneten Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig“.

  2. „Dem Mieter ist bekannt, dass im Zeitraum 2021-2023 Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an der Fassade, im Treppenhaus und an den Sanitär- und Heizungsleitungen geplant sind. Der Mieter hat diese Maßnahmen zu dulden.“

Sollte man so was angehen? Oder sind solche Klausel normal? Wir wollen nicht, dass monatelang in der Wohnung Leitungen repariert werden ohne der Möglichkeit zur Kündigung.

Bedeutet der Kündigungsverzicht, dass wir erst zum Ende vom 12. oder vom 15. Monat kündigen können?

Danke!

Hallo,

wenn die Formulierung tatsächlich

lautet, dann kannst du unter Einhaltung der gesetzlichen Frist (die ich jetzt nicht im Kopf habe) zum Ablauf des 12. Monats kündigen.

Gruß
Christa

1 Like

Dann zieht da nicht ein, denn wenn ich den Zeitraum von 2 jahren Sanierungsarbeiten sehe, dann wird Euch nicht nur das was in sondern auch was ausserhalb Eurer Wohnung passiert, tierisch auf den Senkel gehen!
2 Jahre sind ´ne lange Zeit und werden sich, gefühlt, dadurch noch verdoppeln.


ramses90
1 Like

Ich hinterfrage mal den Sinn dieser Floskel: Darf der Mieter dem Vermieter neuerdings untersagen, Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen?

In meinem Fall steht dort, dass ich auf die Mietminderung wegen möglichen Störungen verzichten soll. Und ich finde es gut, dass ich über die Sanierung informiert wurde. (Bei der Besichtigung wurde das aber nicht erwähnt).
Aber meine Frage ist eher, ob es tatsächlich sein kann, dass zwei Jahre lang repariert wird. Vielleicht ist es einfach ein juristischer Satz, der immer in Verträge reinkommt…

Ja.

Vielleicht ist es einfach ein juristischer Satz, der immer in Verträge reinkommt…

Nein.

Im Grunde geht es darum: Der Vermieter möchte an niemanden vermieten, der dann wegen der Sanierungsarbeiten Streß macht. Deswegen legt er von vornherein die Karten auf den Tisch.

2 Like

Ich halte das für eine unangemessene Benachteiligung des Mieters. Als Vermieter hätte ich Bedenken, ob so eine Floskel überhaupt rechtmäßig wäre - als potentieller Mieter würde ich nicht unterschreiben.

1 Like

Das hat mich auch verwirrt. Allerdings haben wir auch ohne solche Klausel schon zweimal Fasadenrenovierung als Mieter erlebt. Und konnten keine Mietminderung kriegen. Eskaliert haben wir es auch nicht.

Zum neuen Vertrag hat mir jetzt der Makler gesagt, dass das eine Standardklausel bei dem Inhaber ist, und für unsere Gebäude keine Sanierungsarbeiten geplant sind. :expressionless:

Aber es hat sich festgestellt, dass der Kündigungsverzicht optional ist. So müssen wir dann nicht zu lange bleiben, falls es doch viel renoviert wird.

Wenn der im Vertrag ist, dann ist er dort drinn und nicht ist nur drinn bei gefallen.

wollt ihr wirklich wo einziehen, wo es nciht klar ist, dass man dort länger bleiben kann. Der Umzug nur für ein Jahr ist mir etwas zu aufwändig.

1 Like

Du hast hier die Frage nur gestellt um von uns Usern darin bestärkt zu werden da einzuziehen. Wie raten Dir geschloßen davon ab und dann kommt das:

von Dir:
Dann zieh doch ein und nerv die Community nicht mit Deinem Versuch die Angelegenheit schön zu reden. Du verschwendest damit Anderleuts Zeit. ! Z.B. meine, die ich damit verbrachte den Link für Dich raus zu suchen.
:roll_eyes:ramses90

1 Like

Er kann viel erzählen, wenn der Tag lang ist. Fakt ist, du hast aus dem Vertrag das zitiert:

Es ist also sogar ein konkreter Zeitraum angegeben. Es ist zwar nett, dass der Vermieter das angibt, aber im Zweifelsfall wird er sich auf den Mietvertrag berufen, und nicht darauf, was dir/euch der Makler mündlich mitgeteilt hat. Wenn das also etwas ist, womit du nicht leben kannst (und ich hätte auf jeden Fall Verständnis dafür!), dann lass entweder die Klausel streichen, oder unterschreib nicht den Mietvertrag!

Hi,

wenn Du also eine Wohnung angeboten bekommst, dir gesagt wird, dass 2 Jahre lang renoviert werden wird, du unterschreibst dann, und kündigst dann nach einem Vierteljahr, weil andauernd repariert wird?! Weil ich solche Mieter befürchte, habe ich kein Wohneigentum. (Ich hatte was kernsaniertes im Auge, aber auch da wird mal was größeres repariert werden müssen, bevor ich sterbe…)

die Franzi

1 Like

Ich wollte niemanden nerven. Das Link fand ich super hilfreich, weil bei mir die Klausel fast genau so formuliert ist. Danke dafür! Nach der Klausel kommt noch eine Passage, die man aktivieren kann: "Wir widersprechen hiermit <…> dem Kündigungsverzicht ". Diese Passage habe ich am Anfang falsch verstanden und deswegen habe die Frage hier in der Form gestellt.

Die Kommentare zur Klausel über die Sanierung haben mir auch geholfen. Vielen Dank!

Das Topic kann gerne geschlossen werden.

…dann ziehe ich gar nicht erst ein.

Oh, oh. Jetzt mal ganz ruhig. Das BGB sieht genug Regeln für Modernisierungen vor - viele davon gelten unabhängig davon, ob in einem Vertrag etwas ganz anderes steht.
Ein Vermieter darf nach Ankündigung modernisieren. Der Mieter muss das dulden. Erst nach drei Monaten sind Mietminderungen möglich. Der Vermieter darf sich die Kosten der Modernisierung durch eine Mieterhöhung fürstlich entlohnen lassen - 8% der Modernisierungskosten als Zuschlag zur Jahresmiete, wo sonst bekommt man so eine Rendite?

Das BGB sieht für energetische Modernisierungen vor, dass ein Mieter drei Monate lang keine Die Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen „Im Laufe der nächsten zwei Jahre“ ist wohl der Versuch des Vermieter, die Ausnahme nach § 536b anzuwenden (Wer vor Vertragsschluss die Mängel kennt, kann keine Mietminderung durchführen). Auf Grund der Unbestimmtheit der Art und Dauer der Maßnahmen und der nicht absehbaren tatsächlich dadurch verursachten Mängel dürfte so ein Versuch erfolglos bleiben.

Der Makler ist Verkäufer. Er berät dich nicht, er will seine Provision. Er gibt dir keine rechtsverbindlichen Auskünfte im Namen des Vermieters, denn er will nur seine Provision.

Es wäre übrigens toll, wenn das „Standardklauseln“ seitens des Vermieters sind, denn dann sind sie als „AGB“ anzusehen und damit einer besonderen Inhaltskontrolle unterworfen.

Natürlich kann auch diese Information gelogen sein.

Glaube dem Makler nur, was dir der Vermieter schriftlich garantiert.
„Ach, da ist keine Renovierung geplant, das ist sicher.“ - Gut, dann nehmen wir das so in den Mietvertrag auf. Wetten, dass das nicht passieren wird?

Nach Zugang der Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme darf ein Mieter IMMER außerordentlich kündigen - es ist vollkommen egal, was im Mietvertrag steht. (§555e BGB)

3 Like

Danke für die ausführliche Erklärung!

Dieses Thema wurde automatisch 30 Tage nach der letzten Antwort geschlossen. Es sind keine neuen Nachrichten mehr erlaubt.