Kündigungszeitpunkt unklar Versicherung

Hallo. Ich hoffe jemand kann mir helfen…folgendes:

Verkehrsrechtsschutz im Januar 2022 abgeschlossen. Laufzeit 1 Jahr.
Im September 2022 Rechtschutz erweitert auf Privatrechtsschutz. Auf den neuen Bescheid steht wieder Laufzeit 1 Jahr.

Mai 2024 Auto verkauft. Komplette Rechtschutz zu September 2024 gekündigt, mit der Bitte, die Verkehrsrechtschutz vorzeitig rauszurechnen ab Mai, da Auto verkauft.!

Antwort der Versicherung, Kündigung ist erst zu Januar 2025 möglich, Verkehrsrechtsschutz kann nicht rausgenommen werden, da der zusätzliche Baustein Private Rechtschutz ohne die Verkehrsrechtschutz nicht existieren kann ?! Verkehrsrecht wäre im Januar abgeschlossen worden, es handele sich um eine Vertragserweiterung, darum Kündigung Kündigung kompletter Versicherung im Januar 25 möglich.

Wer ist hier im Recht ?

Vielen Dank

Was steht in deinem Vertrag zum Thema Verkehrsrechtschutz als Basis zur Privathaftpflicht?

Der Verkauf des Autos ist für den Vertrag unerheblich, es sei denn es stünde etwas dazu in deinem Vertrag -Steht da etwas?

Gruß h.

Da steht nur das ich ein außerordentliches Kundigungsrecht habe, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist und die Versicherung zugestimmt oder abgelehnt hat um Versicherungsfall. Ich habe zwei Fälle am laufen gehabt. Einer läuft noch. Aber nicht im Bereich der Verkehrsrechutz. Ich habe aber im Mai zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt. Wäre das dann nicht Juni gewesen oder muss da außerordentliche Kündigung drauf stehen?

Ansonsten steht da nur das übliche Prozedere. Das der Versicherungsschutz frühestens beginnt, wie im Versicherungschein angegeben. (Vertragsbeginn).
Und darauf beziehe ich mich ja, auf den Schein, wo steht September.

So ist es auch. Du hast einen Vertrag der einmal ab Januar begann. Der wurde zwar später auf Privatrechtsschutz erweitert, aber ist immer noch ein Vertrag mit Beginn Januar.
Und wenn man nur jährlich kündigen kann, dann eben zu Januar 2025.

Und Geld zurück bekommst du nicht nur weil dein Auto verkauft wurde, Verkehrsrechtsschutz kann man auch als Fußgänger oder Mitfahrer bei Anderen erhalten.
Bei Auto-Haftpflicht oder Kasko bekäme man Geld zurück wenn man Auto verkauft, weil da ja das versicherte Risiko nicht mehr besteht.

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Irrelevant. Relevant wäre, was zu Kündigungsfristen steht.

Die Kündigungsfrist wird wohl kaum so kurz sein, auch wenn du dir das wünschen würdest.

Das hätte dir auch nicht geholfen, denn es ist kein Versicherungsfall beim Verkehrsrechtsschutz (Basisvertrag) eingetreten, so dass die Versicherung hätte weder zustimmen noch ablehnen können.

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