Folgende kleine Vorgeschichte:
Meine Frau ist Kunstglaserin und hat sich vor 18 Monaten per „Ich AG“ selbständig gemacht. Das Gewerbe hat sie bei ihren Eltern angemeldet da wir in einem reinen Wohngebiet wohnen und da ist Gewerbe nicht erlaubt. In der Zwischenzeit bauen wir auf unserem Grundstück eine kleine Werkstadt die vom Bauamt, mit Augenzwinkern“, als Hobbyraum genehmigt wurde. Die Nachbarn machen keine Probleme, eher im Gegenteil, die haben uns schon den Vorschlag gemacht eine Unterschriftensammlung zu starten.
Wir haben nun festgestellt das unser Sohn doch etwas mehr Zeit benötigt als gedacht und sind zu dem Endschluß gekommen das sie das Gewerbe wieder abmeldet, da es sich bei der geringen Stundenzahl nicht Kostendeckend rechnet. Die Abgaben für Krankenversicherung, Steuerberater usw. sind einfach zu hoch.
Nun stellen wir uns die Frage: Gibt es einen offiziellen Weg das sie als Künstlerin ihre Glasmalerei weiter ausüben kann? Es geht uns dabei nicht um das Geld verdienen, aber wenn jemand ein Glasbild haben möchte kann sie es schlecht verschenken. Bei Privatleuten geht das vielleicht, aber wie ist das z.B. bei Kirchen? Die brauchen eine Rechnung oder eine Quittung. Es hat sich z.B. grade ein Kloster gemeldet die eine Glasmalerei restauriert haben möchten. Als sie dem Pastor sagte das sie ihre Werkstatt offiziell geschlossen hat fing der gute Mann fast das weinen an. Es gibt nämlich keinen mehr der das alte Handwerk der Glasmalerei noch beherrscht. Wie machen das die anderen Hausfrauen, die im Keller ihres Hauses Töpfern oder Tiffanylampen bauen und verkaufen?
Danke schon mal im vorraus, Michael Mehlhorn