Künstlersozialkasse

Wer 4 Jahre mit seinen Einkünften unter der Grenze von 3.900 EUR lag, fliegt (bei Kontrolle) aus der Künstlersozialkasse. Sind Fälle bekannt, in denen zusätzlich ein Bußgeld (bis 5.000 EUR) verhängt wurde?

Sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen kann, ist die KSK durchaus berechtigt Bußgelder zu erheben.

Nach meinem Kenntnisstand verhängt sie auch Bußgelder; der § 36 KSVG ist ja nicht zum Spaß da.

Je nach Sachverhalt, kann sein, muss aber nicht.

Greetz
S_E