Hallo!
Zur Künstlerversicherung: Gibt es eine Definition, was ein
Künstler ist?
jo, gibts. steht im gemeinsamen rundschreiben 96a SGB KV II
künstler sind
im bereich musik
texter, chorleiter kapellmeister oper-operetten-musicalsänger, alleinunterhalter, techno-discjockey, tonmeister…
im bereich darstellende kunst
ballett-tänzer, ballett-meister, schauspieler, kabarettist, moderator, puppenspieler, unterhaltungskünstler, artist, travestiedarsteller,filmarchitekt, regisseur…
im bereich kunst
bildhauer, maler illustrator, karikaturist, typograf, stylist…
im bereich wort
schriftsteller, dichter, journalist, redakteur, kritiker, werbetexter, …
GR vom 16.1.1996 Tit. 1.2. Personenkreis
Gibt es eine Altersbegrenzung beim Eintritt in die
Künstlerversicherung?
weder im KSVG noch im gemeinsamen Rundschreiben 96a stehen altersgrenzen drin. die künstlersozialkasse prüft aber ältere künstler, ob diese bereichtigt sind in die pflichtversicherung aufgenommen zu werden, oder ob sie nur deshalb hinein wollen um eine pflichtversicherung oder den genuß der sozialgemeinschaft ausnutzen zu wollen. dann folgt natürlich der ausschluß aus der versichertengemeinschaft.
wer ewigkeinten privat versichert war kommt im alter, wenn die krankheiten richtig teuer werden, ja auch nicht in die gesetzliche krankenkasse. nix wie rechtens
gruß
makea