Künstlersozialkasse rauswurf?

Hallo!

Eine Bekannte von mir befürchtet, aus der KSK ausgeschlossen zu werden, wenn ihre Einkünfte als Künstlerin niedrig bleiben.
Kann mir jemand sagen, wie die Bedingungen für das ‚Drinbleiben‘ aussehen?
(Ich finde nach einiger Recherche nur Bedingungen für das ‚Reinkommen‘.)
Eure Hilfe wäre sehr kostbar, bitte!

Ves6

hallo,
hat deine freundin überhaupt noch einkommen aus der künstlerischen tätigkeit? besteht noch versicherungspflicht???
ganz genau kenne ich mich mit der künstlerkasse nicht aus, weil ich eher für allgemeine krankenversicherung gelernt hab. aber ich hab mal im gesetz und im rundschreiben nachgesehen.
wer irgendwie versicherungspflichtig ist kann nicht rausfliegen. da müssen dann schon gründe vorliegen.
künstler müssen ihre meldungen zum beispiel selber einreichen.
hier was zum reinkommen:
die voraussetzungen zum eintritt der versicherungspflicht in der KSVG sind

  1. dass der künstler überwiegend im inland tätig ist,
  2. die künstlerische tätigkeit nicht nur vorübergehend sondern erwerbsmäßig ausgeübt wird,
  3. im zusammenhang mit der versicherungspflichtigen tätigkeit nicht mehr als ein arbeitnehmer beschäftigt wird, es sei denn, derjenige ist geringfügig beschäftigt oder azui.

und hier endet die versicherungspflicht:
die versicherungspflicht in der KSVG endet, sobald eine vorrangversicherung eintritt. das kann eine versicherungspflicht als normaler arbeitnehmer sein oder aber wenn derjenige ALG bezieht oder wenn der künstler anspruch auf ruhegehalt oder ähnliche bezüge wie z. b. beihilfe nach beamtenrechtlichen vorschriften zuerkannt hat.

da gibts noch das konkurrenzverhältnis zu § 5 Abs. 5 SGB V.
arbeitnehmer unterliegen nicht der versicherungspflicht, wenn sie hauptberuflich selbständig tätig sind. dies gilt auch für hauptberuflich selbständig tätige künstler. daraus folgt, dass hauptberuflich selbständig tätige künstler ungeachtet einer daneben ausgeübten beschäftigung weiterhin der versicherungspflicht nach dem KSVG unterliegen (vgl. GR v. 16.1.96 Tit. 2.3.)

ich hoffe ich konnte etwas helfen

gruß

makea

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Hallo!

Zur Künstlerversicherung: Gibt es eine Definition, was ein Künstler ist?

die voraussetzungen zum eintritt der versicherungspflicht in
der KSVG sind

  1. dass der künstler überwiegend im inland tätig ist,
  2. die künstlerische tätigkeit nicht nur vorübergehend sondern
    erwerbsmäßig ausgeübt wird,
  3. im zusammenhang mit der versicherungspflichtigen tätigkeit
    nicht mehr als ein arbeitnehmer beschäftigt wird, es sei denn,
    derjenige ist geringfügig beschäftigt oder azui.

Gibt es eine Altersbegrenzung beim Eintritt in die Künstlerversicherung?

Gruß
Wolfgang

Hallo!

Zur Künstlerversicherung: Gibt es eine Definition, was ein
Künstler ist?

jo, gibts. steht im gemeinsamen rundschreiben 96a SGB KV II
künstler sind
im bereich musik
texter, chorleiter kapellmeister oper-operetten-musicalsänger, alleinunterhalter, techno-discjockey, tonmeister…

im bereich darstellende kunst
ballett-tänzer, ballett-meister, schauspieler, kabarettist, moderator, puppenspieler, unterhaltungskünstler, artist, travestiedarsteller,filmarchitekt, regisseur…

im bereich kunst
bildhauer, maler illustrator, karikaturist, typograf, stylist…

im bereich wort
schriftsteller, dichter, journalist, redakteur, kritiker, werbetexter, …

GR vom 16.1.1996 Tit. 1.2. Personenkreis

Gibt es eine Altersbegrenzung beim Eintritt in die
Künstlerversicherung?

weder im KSVG noch im gemeinsamen Rundschreiben 96a stehen altersgrenzen drin. die künstlersozialkasse prüft aber ältere künstler, ob diese bereichtigt sind in die pflichtversicherung aufgenommen zu werden, oder ob sie nur deshalb hinein wollen um eine pflichtversicherung oder den genuß der sozialgemeinschaft ausnutzen zu wollen. dann folgt natürlich der ausschluß aus der versichertengemeinschaft.
wer ewigkeinten privat versichert war kommt im alter, wenn die krankheiten richtig teuer werden, ja auch nicht in die gesetzliche krankenkasse. nix wie rechtens

gruß

makea

1 Like

Hallo Makea!

die künstlersozialkasse prüft :aber ältere künstler, ob :diese bereichtigt sind in die :stuck_out_tongue:flichtversicherung
aufgenommen zu werden, oder :ob sie nur deshalb hinein :wollen um eine :stuck_out_tongue:flichtversicherung oder den :genuß der sozialgemeinschaft :ausnutzen zu wollen. dann :folgt natürlich der ausschluß :aus der :versichertengemeinschaft.
wer ewigkeinten privat :versichert war kommt im :alter, wenn die krankheiten :richtig teuer werden, ja auch :nicht in die gesetzliche :krankenkasse.

Vielen Dank für die aufschlußreiche Darstellung. Ein Mensch Ende 50, Autor von Sachbüchern, in den letzten Jahrzehnten keinerlei Vorversicherungen weder gesetzlich noch privat, kerngesund, will jetzt in die Künstlerkasse. Wird er aufgenommen oder nicht?

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,
gestatte das ich antworte - nein !!

Gruss

Günter Czauderna

PS. Hallo Makea, entschuldige, da musste ich einfach antworten

Hallo Günter!

gestatte das ich antworte - nein !!

…da musste ich einfach
antworten

Hmm, verstehe ich ja nun wieder gar nicht :smile:.

Spaß, Ideologie und früheres Gekappel mal beiseite: Wenn u. a. Schriftsteller zur Zielgruppe der Künstlersozialkasse gehören und es keine Altersbeschränkung zur Aufnahme gibt, verstehe ich Deine Antwort nicht. Weshalb sollte die Künstlersozialkasse den Schriftsteller abweisen?

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,
wir werden uns wohl nie ernsthaft in die Wolle kriegen, glaub ich
jedenfalls.
Der springende Punkt ist doch der - wenn ich mit meinen 52 Lenzen
oder gar noch später künstlerisch tätig werden, vielleicht sogar
Johannes Heesters mäßig,dann komme ich in die Künstlesozialkasse,
denn ich war bisher bereits gesetzlich krankenversichert.
Wenn aber (ich übertreib jetz mal) ein Penner, der die letzten
20 Jahre keine gesetzliche Krankenkasse angehörte, und ein
Privatier, der Zeit seines Lebens in der Privatkrankenkasse
war, also wenn die beiden ihre künstlerische Ader entdecken, dann
erfüllen Sie zwar dem Grunde nach die Voraussetzungen was die
Tätigkeit angeht, ihnen bleibt aber beiden der Zugang zur
gesetzlichen KV (Künstlersozialkasse) verwehrt, weil beide über
50 und in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich KV-versichert.
Ich habe da auch irgendwo ein Grundsatzurteil gelesen, kann mal
nachschauen (aber erst nächste Woche.).
Wenn dem nicht so wäre - würde dann nicht in jedem ein kleiner
Künstler stecken ?

Gruss
Günter

Hallo Günter!

Wenn aber (ich übertreib jetz :mal) ein Penner, der die :letzten 20 Jahre keine :gesetzliche Krankenkasse :angehörte…

Der Penner hat überhaupt keine Sorgen. Er beantragt Stütze und fortan fragt ihn niemand mehr nach Vorversicherungen. Er kann sich nämlich eine gesetzliche KV aussuchen. Auch jeder andere kommt ganz unabhängig von Lebensalter und Vorversicherung in die gesetzliche KV, wenn er in irgendeiner Weise Hilfe aus öffentlichen Kassen bezieht. Man darf nur nicht auf die Idee kommen, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Dann greifen nämlich plötzlich die seltsamen, von Andrea Fischer eingeführten Bestimmungen. Diese Vorgehensweise entbehrt jeder Logik. Damit wird erheblicher volkswirtschaftlicher Schaden angerichtet, denn viele Menschen werden auf die Weise geradezu genötigt, Unterstützung aus öffentlicher Kasse in Anspruch zu nehmen.

…und ein Privatier, der :Zeit seines Lebens in der :stuck_out_tongue:rivatkrankenkasse
war…

Ich kann durchaus verstehen, daß verhindert werden soll, in jungen Jahren die niedrigen Beiträge der privaten Versicherer zu genießen, um später das mit steigendem Alter höhere Krankheitsrisiko der gesetzlichen KV aufzubürden. Das ändert aber nichts daran, daß die deshalb eingeführten Zugangsbeschränkungen unter dem Strich der gesetzlichen KV keinen Cent sparen, denn wer sich die Privatversicherung nicht leisten kann, geht in die öffentliche Unterstützung und landet dann wieder bei der gesetzlichen Kasse. Nur mit dem Unterschied, daß zusätzlich Steuermittel abgegriffen werden (müssen).

Wir haben derzeit rd. 5 Millionen Arbeitslose/ALGII-Empfänger. Wenn auch nur 100.000 Menschen aufgrund des geschilderten Sachverhalts in die öff. Unterstützung gingen, sind das bei ca. 1.000 € (alle Leistungen zusammen) pro Unterstützungsempfänger und Monat 100 Mio € pro Monat und 1,2 Milliarden € p. a.! Und Du kannst sicher davon ausgehen, daß die Gruppe der Betroffenen deutlich mehr als nur 100.000 Personen umfaßt. Mit der Reglementierung nur an dieser Stelle wird ein 10-stelliger Betrag Jahr für Jahr verblasen! Wir habens ja :frowning:

Ich habe da auch irgendwo ein :Grundsatzurteil gelesen, kann
mal nachschauen (aber erst :nächste Woche.).

Dafür wär ich wirklich dankbar!

Wenn dem nicht so wäre - :würde dann nicht in jedem ein :kleiner Künstler stecken ?

Ja, vielleicht :smile:. Dann verdienen die Betreffenden mit ihrer Tätigkeit sogar Geld. Ist es nicht genau das, was wir wollen!? Das sollte uns lieber sein, als Menschen in die öffentliche Unterstützung zu drängen. Weit verbreitet herrscht eine ungeeignete Denkweise zur Bewältigung unserer Probleme. An Stelle pragmatischer, funktionierender Lösungen wälzen wir Schuldfragen, koste es, was es wolle.

Gruß
Wolfgang

aber günter, ich bitte dich. ich bin doch froh wenn du was sagst. weißt du doch :smile:)

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Hallo Wolfgang,
da hab ich wohl irgendwas durcheinander gebracht.
Es ist tatsächlich so, wenn die Künstlersozialversicherung auf
Versicherungspflicht entscheidet, besteht Zugangsberechtigung zur
GKV - egal wie alt.
Sorry - gelobe Besserung !

Gruss

Günter

Hallo Günter!

da hab ich wohl irgendwas durcheinander gebracht.
Es ist tatsächlich so, wenn die Künstlersozialversicherung auf
Versicherungspflicht entscheidet, besteht Zugangsberechtigung
zur
GKV - egal wie alt.

Ach, was für ein schöner Tag :smile: !

Mein Erstlingswerk (mit Kreide eingefärbte Katzenpfoten, übers Blatt Format A O gescheucht), sucht noch den wahren Kunstkenner. Außerdem schreibe ich gerade an einem Sachbuch „Horizontale Gülleverteilung in einer Kleinkläranlage mit bewachsenem Bodenfilter“ sowie an meinen Memoiren. Ein handsigniertes Exemplar reserviere ich exklusiv für Dich! Meine Komposition „Klaviersonate für 2 Finger in C-Dur“ ist auch bald fertig.
Gruß
Wolfgang