Kugelschreiber Bestellung mit Logoaufdruck

Hallo liebe Community!
Ich habe mir vor kurzem Kugelschreiber Online bestellt und ein Logo von mir darauf drucken lassen.
Das Logo ist zur hälfte weiss, zur hälfte grau. Ich habe dieses Logo als TIF-Datei an die beauftragte Firma gesendet und kurz darauf einen Korrekturabzug erhalten, auf diesem Korrekturabzug sieht man nur den grauen Bereich in abgedunkelter Form, der weisse Bereich des Logos fehlt. Allerdings bin ich nun davon ausgegangen, man erkenne den weissen Bereich nur nicht, da der Hintergrund des Dokumentes ja auch weiss ist und habe deswegen irrtümlich bestätigt.
Dann, eine Weile später kamen die Kugelschreiber bei mir an, darauf gedruckt ist nun leider nur der graue Bereich, womit ich nichts anfangen kann.

Ich habe das Unternehmen unverzüglich um Nacherfüllung gebeten, was allerdings abgelehnt wurde.

Kann ich noch etwas tun, bin ich im unrecht?
Weis jemand weiter?

Leider habe sie den Auftrag bestätigt und sind somit auf die Kulanz der Firma angewiesen. Auch wenn sie davon ausgegangen sind, das weiß gedruckt wird. Besser einmal mehr nachfragen.

Der Fehler (=Irrtum) liegt bei Dir. Entsprechend kannst du das Unternehmen dafür nicht belangen.

Setzen Sie sich doch einfach mal kurz in die Lage der Firma - und Sie haben die Antwort auf Ihre Frage.

Irgendwo ist ein Fehler passiert - sei es, dass Ihre TIF-Datei von vornherein fehlerhaft war, die Übermittlung nicht geklappt hat oder auf Firmenseite eine (immer einzuräumen: unbeabsichtigte) Veränderung stattgefunden hat.

Wie auch immer: In jedem Fall hatten Sie es in der Hand, doch noch korrigierend einzugreifen!

Kugelschreiber Bestellung mit Logoaufdruck
Hallo,
ich kann mir nur vorstellen, daß die Firma den weißen Text ebenfalls nicht sehen konnte.
Dann kann man, glaube ich, nichts mehr machen. Du hattest bestätigt, obwohl Du den Text auch nicht sahst.
Es gibt Schlimmeres, also denke einfach: Pech für mich!
LG .

Hallo,

da der gesendete Korrekturabzug nicht korrigiert wurde ist der Auftrag als erteilt anzusehen.
Dumm gelaufen, aber Wunsch auf Nacherfüllung oder Neudruck dürfte erfolglos bleiben.

MfG,
uw 60

Hallo Thomask87,

… dumm gelaufen, da der Korrekturabzug ja freigegeben wurde. Meine Erfahrung ist: ich kann von absolut nichts ausgehen und darauf hoffen, dass mein ‚Gegenüber‘ weiss was ich annehme.

Bei der Firma versuchen einen satten Preisnachlass für -den nun ‚richtig‘ ausgeführten-‚Folgeauftrag‘ zu bekommen.
Meistens geht auf dem Kulanzweg was und/oder in Aussicht gestellte weitere Aufträge erleichtern die Entscheidung.
(Allerdings nicht, wenn ich mein ‚Gegenüber‘ bereits vorher 'rasiert’habe)

Ich hoffe, dass der finanzielle Verlust zu verschmerzen ist.

-bikke-

Hallo,
darüber, ob du recht hast lässt sich trefflich streiten. Wenn sich dein Vertragspartner weigert, bleibt nur der Weg zum Gericht. Ist das der Aufwand wert? Es bleibt dir vielleicht nur noch diese Firma im Netz negativ zu bewerten.
Gruß

Hallo,

dies stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar, sondern lediglich eine Meinungsäußerung ohne Verbindlichkeit.

So. Man könnte versuchen die Willenserklärung (Bestätigung des Auftrags durch Freigabe des Probedrucks) wegen Irrtum (wie beschrieben) anfechten. Das dürfte sich nicht so einfach gestalten, sollte abhängig vom Streitwert und nicht ohne Rechtsberatung erfolgen.

Gruß
Who_knows

Hallo und guten Tag,
ich meine, dass Du im Unrecht bist, aber 100%tig bin ich mir auch nicht sicher.
Ich kann Dir leider nicht weiterhelfen,schade.
Trotzdem alles Gute und Erfolg.
Gruss aus Hildesheim, Wilfried.

Hallo,
das sieht meiner Meinung nach schlecht aus. Dem fehlerhaften Korrekturabzug hätte rechtswirksam widersprochen werden und um Neuerstellung mit den richtigen Farben gebeten werden müssen. Vielleicht ist auf dem Kulanzweg was zu machen, ich fürchte daß die AGB’s des Lieferanten aber sehr restriktiv ausgelegt sind. In jedem Falle AGB’s lesen, am Besten immer vorher, nicht nach Auftragserteilung! Angaben allerdings alle ohne Gewähr, bin kein Fachmann.
Hoffe trotzdem etwas geholfen zu haben.

Gruß,

J.-R.