Nu ma sutsche mit die jungen Pferde!
Die Diskussion ist doch vollkommen neben der Spur.
Die Frage noch einmal im Klartext:
Kein (!!?) Vater dem ein kind untergeschoben wurde, glaube ich mal, merkt das in den ersten 8 Tagen.
Wenn es nun aber später doch rauskommt / starke Hinweise
Kann dann die Mutter den Test verweigern?
Was ja eigentlich ein Eingeständnis ist. denke ich mal
Aber sagen wir mal die Sachlage ist geklärt er ist nicht der Vater.
Hat er, und wenn ja welche, Rechte auf Schadensersatz?
Lies Beiträge 3 und 20 und die dort abgelegten Links!
Gegenüber dem Erzeuger hat er natürlich Ansprüche die kann er geltend machen. Dazu nimmt man, soweit ich weiß, die Düsseldorfer Tabelle, allerdings muss er seine Ansprüche innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntwerden der Nichtvaterschaft bzw. der falschen Vaterschaft einfordern/einklagen.
In der Regel kommt man um einen Prozess nicht herum.
Ja - kann und darf sie
Nein - das ist keins - das kann auch schlicht bedeuten, dass sein Misstrauen sie einfach nur nervt.
Von der Ehefrau betrogen und belogen zu werden, ist natürlich nicht in Ordnung.
Aber wenn jemand ein Kind jahrelang erzogen hat, geliebt hat, nehme ich mal an,
dann ist es plötzlich nur noch ein „Balg“, und Fall fürs Gericht, weil die eigenen Gene nicht beteiligt sind?
Solche Ansichten versteh ich nicht …
Was ist denn der biologische Lebenszweck eines Menschen, wenn man es auf das Wesentliche eindampft?
Selbsterhaltung und Reproduktion.
Es gibt tatsächlich Menschen denen das sehr wichtig ist.
Es geht in solchen Fällen doch nicht um eine selbständige Entscheidung des jeweiligen Mannes, sich für ein fremdes Kind zu engagieren z.B. durch Adoption, sondern um heimtückischen und hinterlistigen finanziellen und emotionalen Betrug. Quasi eine emotionale Kastration.
Deutlicher kann man einem „Lebenspartner“ nicht zeigen, dass er nur als nützlicher Idiot von Interesse war und ist.
Das Kind ist natürlich auch Opfer der Situation bzw. seiner Mutter, die ihm den richtigen Vater vorenthält.
Diese Eiapopaia Einstellung kann natürlich von dem Scheinvater eingenommen werden, sie kann aber sicher nicht von der Betrügerin oder unbeteiligten Außenstehenden (in der Regel Frauen) eingefordert werden.
Und eine Täter-Opfer-Umkehr zu betreiben, weil das arme Kind ja emotional geschädigt werden kann, wenn der „Vater“ plötzlich nicht mehr der Vater ist, ist ja wohl völlig abwegig.
Das hat alleine die Mutter zu verantworten.
Das gibt dem UP dennoch nicht das Recht, so abfällig über solche Kinder zu reden, denn die können am allerwenigsten dafür.
Dreht sich jetzt gefühlt mehr als die Hälfte der Beiträge (ich habe nicht durchgezählt) nur um die Verwendung des Wortes „Balg“?
Mir fehlt das Verständnis. Das mag an meiner Herkunft und meinem Alter liegen. Ich bin es im Berliner Raum durchaus gewohnt, dass selbst Mütter von ihren Kindern als „Bälger“ oder „Blagen“ reden, obwohl sie keines davon hergeben oder umtauschen würden. (Ganz durchschnittliche Mütter eben.) Und da das Berlinische nach meiner (unwissenschaftlichen) Erkenntnis ein Waschzuber von Wortherkünften ist - auf Grund der Einwanderung aus allen möglichen Gebieten - werden auch „Balg“ und „Blag“ irgendwo einen Herd haben, wo sie am häufigsten benutzt werden, bzw. benutzt wurden. Also habe ich bezüglich der Benutzung keinerlei negativer Gefühle.
Laut DWDS erfuhr die Benutzung von „Blag“ tatsächlich einen Hochpunkt in meiner Kindheit und ist inzwischen praktisch auf Null gesunken:
Während das „Balg“ seit 70 Jahren etwa gleich häufig benutzt wird. (Seine letzte Hochzeit hatte es zu Beginn des 20. Jahrhunderts.)
Bei der Vorkommensverteilung von „Balg“ ist übrigens keine deutliche regionale Präferenz zu erkennen.
So, da wir uns im Brett „allgemeines Recht“ befinden, sollten wir uns doch eher um die rechtlichen Fragen kümmern zu der Frage: „Welche Möglichkeiten hat ein Scheinvater, den biologischen Vater (finanziell) zur Verantwortung zu bitten.“
Grüße
Pierre
Kann es sein, dass Du hier sehr selektiv liest - bewusst oder unbewusst?
Immerhin habe ich im Beitrag 14 deutlich gemacht was ich von der Wortwahl des @Dignam in der Beziehung halte.
Nein, es war auch nicht gegen dich oder das von dir Gesagte gerichtet, sondern sollte meinen Unmut unterstreichen über SEINE unflätige Ausdrucksweise.
Alles klar
Fremdvögeln ist nun mal nicht verboten…
Im alten Rom durfte man dem Konkurrenten noch ein paar nette Dinge antun …
wusste man aber auch schon „Mater semper certa est“
man darf sich halt nur nicht erwischen lassen.
Wie bei der Tempo 30 Zone.
Hallo Kudo, erzähl mir mehr davon …
Wenn der Vater die Vaterschaft anerkannt hat, gibt es kein zurück mehr
Nur wenn ihm die Unterschiebung zum Zeitpunkt der Anerkennung (also innerhalb einer Woche nach der Geburt) bekannt war.
Wenn das erst nach 20 Jahren bekannt wird, laufen die Fristen erst ab dann. Das heißt er kann die Vaterschaft anfechten und die Austragung des Kindes aus dem Familienbuch betreiben.
Gegen den Erzeuger kann er Schadensersatz einklagen. Das kann bei einem Kind mit teilweisem oder abgeschlossenem Studium schon in 100.000te € gehen.
Das ist dann die Frage welche Vermögensverhältnisse, sowohl beim Erzeuger als auch bei dem Ziehvater, bestehen.
Gibt es über diese Erhebung noch genauere Informationen, insbesondere wie sie im Detail durchgeführt wurde (z.B. nach welchen Kriterien die Teilnehmer ausgesucht wurden und wie der genaue Wortlaut der Frage lautet)?
0,9 % erscheint mir nämlich sehr niedrig.
Ja, die gibt es.
Es handelte sich um eine groß angelegte genetische Studie über historische EPP-Raten (extra-pair-paternity) Dabei wurde eine Kombination von Y-chromosomalen Daten zur Ableitung genetischer genealogischer und Nachnamensdaten angewandt.
Diese Ergebnisse deuten sogar darauf hin, dass sich die EPP-Raten der Menschen in Belgien in den letzten 400 Jahren nicht wesentlich verändert haben.
Die komplette Studie zum Nachlesen gibt es hier:
https://royalsocietypublishing.org/doi/10.1098/rspb.2013.2400#d1e493