Moin moin,
jede kleine Ordnungswidrigkeit wird vom Gesetzgeber geandet. Je kleiner um so schneller und Nachhaltiger.
Jetzt mal meine Frage:
Da stellt der GUTE FAMILIENVATER nach ein paar Jahren früher oder auch später fest - der Balg ist ja nicht von mir. Die geliebte mama hat sich hingegeben, der Nachbar Spass gehabt und der unwissende Vater hat gelöhnt. Gibts da eine Schadensbegrenzung oder eine Ersatzforderung oder was auch immer? (Dem angetrauten meine ich)
würde mich mal ineressieren.
Zum Hintergrund: 10 bis 15% aller Blagen sind nicht vom Vater. Dem Angetrauten meine ich
Ja, heute erst wieder erlebt: die Fußgängerampel sprang auf rot, einer wollte noch schnell hinübereilen. Aber beim ersten Tritt auf die Fahrbahn wurde er sofort von einem Einsatztrupp Polizisten niedergerungen und vom Standgericht noch am Ort des Geschenks zu 15 Jahre schwerem Zuchthaus verdonnert.
Was ich mit dieser maßlosen Übertreibung sagen möchte: es mag sein, dass so manche Buße für eine Ordnungswidrigkeit im Vergleich zu anderen nicht angemessen erscheint. Aber Deine Schilderung entspricht bei weitem nicht den Tatsachen. Zumindest nicht in Deutschland. Vielleicht beziehst Du Dich aber auf China?
Wie @PinkFloyd schon schrieb: auch hier übertreibst Du über alle Maßen.
Unter Balg (Mehrzahl Bälger ) oder Blag (Mehrzahl Blagen ) versteht man ein sehr lästiges Kind (meist von 1-5 Jahren).Ein Balg zeichnet sich dadurch aus, dass es überall heranlangen muss, kreischt, schreit, tritt, schlägt und sich von Oma und Opa verwöhnen lässt. Einige Mütter wollen nicht wahr haben, dass ausgerechnet ihr Kind ein Balg ist, und antworten oft mit dem Satz: „Mein Kind tut soetwas nicht!“
Ein Beispiel: Adolf als Baby. Ein ziemlich hässliches Balg. Außerdem politisch bereits extrem desorientiert. Schade, zum Abtreiben zu spät…
Einteilung
Man teilt die Bälger in 3 Kategorien ein:
Kategorie A: Eher ein Trittbrettfahrer-Balg, das nur seine volle Brutalität entfaltet, wenn es sich in einer größeren Gruppe (z.B. Krabbelgruppe oder Kindergarten) aufhält.
Kategorie B: Wird umgangssprachlich als „das Kind, das nur schreit“ bezeichnet. Wenn Mutter mal keinen Schokoriegel springen lässt, kann die Lage schnell eskalieren. Meist eilt danach Oma herbei, um einen Schokoriegel zu bringen. Da die Großmutter des Balges dann jedoch meist altbackene Plätzchen bringt, platzt die gesamte Aggressivität aus dem Balg heraus. Es wird sich beim nächsten Supermarkteinkauf rächen und alle möglichen Süßigkeiten aufreißen und einfach drauflos essen. So blamiert sich die Mutter tüchtig. Aufgrund dieser Tatsachen nennt man es auch das heimtückische Balg.
Kategorie C: Vollkommene Aggressivität. Über die Kategorie C der Blagen ist nicht viel bekannt, jedoch verfügt es über eine ständige aggressive Stimmung. Die gefährdetsten Kinder, die zur Kategorie C werden können, sind die Blagen, die bereits nach der Geburt förmlich alles in den Arsch gesteckt bekommen haben. Die meisten sind Einzelkinder und werden von vorne bis hinten von den reichen Großeltern verwöhnt.
Vorkommen
Die Bälger kommen eigentlich in der gesamten Welt vor. Weniger gefährdet sind Kinder in Afrika,da die Mutter mehr als ein Dutzend Kinder hat und somit keiner bevorzugt werden kann.
Besonders gefährdet sind Kinder in China, durch die Ein-Kind-Politik Chinas haben die Großeltern und Eltern meist nur ein Kind, das verwöhnt werden kann. Am häufigstes kommen in China Kinder der Kategorie C vor.
Erziehung
Meist nutzt es nichts, den Versuch zu unternehmen, ein Balg (egal welcher Kategorie) zu erziehen. Die meisten Mütter haben dann immer mit den Nachwirkungen zu kämpfen.
Da das Balg auch nicht anpassungsfähig ist, wird es häufig Opfer von Mobbing-Attacken in der Schule oder wird einfach gnadenlos verprügelt und so von Dritten zu normalem Verhalten erzogen. Dies kann im Extremfall jedoch in Vandalismus enden.
Ohne Hitler scheint es nicht zu gehen.
Bis vorhin habe ich noch versucht, dich ernst zu nehmen.
Die meisten Kinder haben keinen Enfluß auf die Umstände ihrer Erzeugung sowie auf die Art und Weise ihrer Erziehung.
Ihr Verhalten ist ein Ergebnis der Mischung aus der charakterlichen Vorausstattung von den Eltern her und der nachherigen Erziehung durch diese.
Den Kindern die Schuld zu geben, ist daneben und so eine Haltung hätte ich einem Rohrstocklehrer von 1934 zugetraut, aber nicht einem modernen aufgeklärten Menschen in den 2020er jahren.
Die hier so vehement bestrittenen Zahlen von bis zu 20% Kuckuckskindern entstanden, weil die einzigen Zahlen, die einigermaßen den Anspruch auf Seriosität erheben konnten, Zahlen der entsprechenden Labore waren, in denen die Vaterschaft (oder Nichtvaterschaft) festgestellt wurde.
Da ein Auftrag zu Überprüfung in der Regel nur dann gestellt wird, wenn schon gewisse Verdachtsmomente vorliegen, ist es klar, dass die dort erhobenen Zahlen keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit erheben können.
Außerdem gehen in die Statistik sicher nur die dann seitens der Behörde als unehelich korrigierten Kinder ein.
Wenn keine Ehe mit im Spiel ist, dürfte der Drang nach bürokratischer Aufarbeitung durch die Beteiligten eher gering sein - es sei denn, dass die Angelegenheit vor Gericht geht, wenn der angebliche Vater seine Zahlungen und Zuwendungen von der Mutter bzw. dem direkten Erzeuger zurückholen möchte.
Schlimmer ist, dass der Gesetzgeber die Täterin/Betrügerin schützt, denn seit 2005 oder 2006 kann ein Mann der Verdacht gefasst hat nicht so einfach einen Test in Auftrag geben. Die Täterin muss damit einverstanden sein!!!
Wenn sie das nicht ist, hat der vorgebliche Vater schlechte Karten.
Ich finde es wäre das Vernünftigste, wenn für jedes Kind im Zuge der Geburtsuntersuchungen ein DNA Test gemacht wurde.
Dann könnte der Nichtvater innerhalb der gesetzlichen Frist (eine Woche) der Ehelichkeit widersprechen bzw. bestreiten, dass er zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist.
Wenn das Kind ein „Balg“ wird, dann ist doch der GUTE FAMILIENVATER selbst daran schuld.
Der hat es doch lt. deiner Schilderung erzogen, im Glauben, es wäre sein Eigenes …
Meine vorherige Antwort hatte ich noch gegeben in der Annahme, dass Du an einem seriösen Austausch interessiert bist. Wenn Du solche seltsamen Artikel hier zitierst, kann ich Dich ehrlich gesagt nicht ernst nehmen.
Ach du Armer!
Hast du dem Kuckuckskind abends vorgelesen, ganz umsonst? Es getröstet, wenn es hingefallen war? Mit ihm Fingerspiele gespielt, ganz umsonst? Ihm Mut gemacht, wenn es vor Neuem Angst hatte? Ihm erklärt, warum jeder Mensch einen Bauchnabel hat und warum man Viren nicht sehen kann? Alles ganz umsonst, hättest du gar nicht tun müssen? Wie furchtbar, so viel unnütze Arbeit! Du bist wirklich zu bedauern!
Das halte ich für eine merkwürdige Meinung.
Warum soll ein Mann für ein fremdes Kind bezahlen?
Mal ganz davon abgesehen, dass zum jetzigen Zeitpunkt viele solcher unterschobenen Kinder erst nach Jahren dem Nichtvater bekannt werden und schon Tausende von Euro von ihm bezahlt wurden (wenn keine Ehe bestand).
Dazu kommt in einer Ehe, dass er nun plötzlich kinderlos ist oder zumindest ein Kind verloren hat. So eine Überraschung kann einem schon den Boden unter den Füßen wegziehen, denn ein Leben (dass des Vaters) löst sich in Rauch auf.
Das soll nicht im Interesse der Kinder verhindert werden, sondern im Interesse der Sozialkassen.
In den allermeisten Fällen würden die dann alleinerziehenden Mütter und ihre vaterlosen Kinder nämlich dem Sozialamt auf der Tasche liegen.
Ich halte da mehr vom Verursacherprinzip.
Soll doch die Frau, gemeinsam mit dem Erzeuger, ihrer Verantwortung gerecht werden.
Ja, 10% der untersuchten Fälle, in denen es schon eine entsprechende Vermutung gab, wie dir ja schon erklärt wurde. Eine solche Erhebung ist nicht repräsantativ.
Das ist ja fast so als würde ich im Gefängnis Untersuchungen darüber anstellen, wie hoch der kriminelle Anteil der Insassen ist und das Ergebnis dann hochrechnen auf die Gesamtbevölkerung.
Es steht doch in dem von mir verlinkten Artikel drin, dass es in einer groß angelegten Erhebung in Belgien 0,9% Kuckuckuskinder waren, was sich dann in weiteren Untersuchungen in anderen Ländern bestätigt hat.
Es betrifft also nicht einmal jedes 100. Baby.
Soweit klar?
Ja, der Scheinvater kann, wenn er die Vaterschaft erfolgreich angefochten hat, vom tatsächlichen, biologischen Vater bis zu zwei Jahre quasi den Unterhalt fürs Kind einfordern.