Hallo,
mein Fahrzeug wird im Oktober 30 Jahre alt.
Seine aktuelle Tüv Plakette erlischt allerdings Ende August.
Daher brachte ich den Wagen zum Prüfer mit der Bitte direkt die H-Begutachtung ebenfalls zu machen.
Der Meister erläuterte mir, dies sei erst ab dem Tag des 30. Geburtstages des Wagens möglich.
Ich bin überrascht, ich dachte, das ginge bereits sechs Monate vorher?
Da ich das Thema demnächst bei einem anderen Wagen nochmal haben werde, wüsste ich gern, wie hier die Regeln sind?
Schöne Grüße und danke bereits.