Kunde stirbt bei Massagebehandlung,bin ich Schuld?

Ich arbeite als selbständige, chinesische Wellness-Masseurin in meiner eigenen Praxis.
Meine Kundschaft besteht hauptsächlich aus älteren Menschen. Was passiert eigentlich, wenn eine Kundin/ ein Kunde, der z.B. unter Bluthochdruck, einem früheren Herzinfarkt oder einer ähnlichen Beeinträchtigung leidet, während oder nach meiner Massage das Zeitliche segnet? Inwieweit wäre ich in der juristischen Verantwortung für den Tod? Oder sollte ich die Behandlung gesundheitlich Beeinträchtigter grundsätzlich ablehnen?

Vielen Dank für Deine Antwort!

Lieber otavi7, ich hatte zum glück so was nicht erlebt, allerdings bei mir hatte auch eine frau wegen Kreislauf kurz ins bewusstlos getretten. sie meinte das passiert ihr ab und zu. alles war gut gegangen. Bei uns damals in der Schule haben die Lehrer erzählt, dass man eine Haftungsaussuß? unterschreiben lassen soll. ich habe das aber nicht, aber berufliche haftpflicht habe ich gemacht. kostet zusammen mit privat also alles in einem weil ich die auch gebraucht hatte, 53 Euro in 1/4 jahr. mehr kann ich leider nicht sagen. alles gute und ich würde auch sehr gerne wissen wie es ist. lg

Hallo,
generell sollte sich jeder Massagepraktiker eine Haftungsausschlußerklärung unterschreiben lassen. Zudem ist eine vorherige Gesundheitsanamnese zu erstellen, durch die Kontraindikationen festgestellt werden können. Im besten Fall weiß jeder Massagepraktiker über Neben-/Wirkungen der (Gesunden- !!!)Massage Bescheid. Bitte niemals einen Patienten unter Hämolyse, Anzeichen von aktuten Herz-/Hirninfarktes, Fieber o.a. behandeln, auch wenn er attestiert: kerngesund zu sein. Bei Älteren Patienten immer sanft und vorsichtig arbeiten, herzfern beginnen etc.pp. Eine Rechtsschutz- sowie Berufshaftpflichtversicherung ist jedem in diesem seriösen Gewerbe zu empfehlen.
Viel Erfolg
BG Sebastian

Hallo,

also erst einmal bist Du gesetzlich zu 1. Hilfe nach besten Wissen und Gewissen verpflichtet, wie jeder andere Bürger in Deutschland auch. Dazu ist es sinnvoll eine 1.Hilfe-Kurs beim DRK, ASB oder bei den Maltesern zu machen bzw. auch mal aufzufrischen, weil sich die Notfallregeln ständig ändern. Wenn Du eine Fahrerlaubnis für ein Auto machst, ist dieser Kurs ohnehin Bedingung.
Zweitens steckst Du in keinem Deiner Kunden und kannst gar nicht wissen, wie krank sie sind oder auch nicht.
Es ist natürlich nicht gut für Dich, wenn jemand mit den Füßen zuerst aus Deiner Praxis getragen wird.
Auf alle Fälle mußt Du nachweisen, daß Du alles getan hast. Wenn Du allein bist, unbedingt zuerst den Notarzt rufen,am besten mit einem Handy, damit Du beim Kunden bleiben kannst, um Atmung und Puls zu überwachen.
Du bist sogar verpflichtet einen 1.Hilfe-Kasten
nach DIN 13157 in Deiner Praxis zu haben. Ein Beatmungsbeutel ist sinnvoll, wenn zu teuer dann besorge Dir wenigstens eine Beatmungsmaske. Direkt von Mund zu Mund, das macht heute niemand mehr, aus hygienischen Gründen.
Wenn wirklich etwas passieren sollte und Du hast nicht mal eine 1.Hilfe-Kasten sieht es für Dich schlecht aus.
Ein Sanikasten aus dem Auto wird nicht akzeptiert, da ist weniger drin !!!

Als chinesische Masseurin solltest Du schon wissen, welchen Akupunkturpunkt man bei Verdacht auf Herzinfarkt stimulieren sollte. Ansonsten zwei Aspirin geben mit Wasser - macht das Blut flüssiger und steigert die Überlebenschance - beim Kunden bleiben und warten bis der Notarzt kommt.
Bei Bluthochdruck kann man mit den Handballen leicht auf die geschlossenen Augen drücken und einen Moment halten - probiere es bei Dir selbst aus, wie stark.
Auch das Gesicht kurz! in eiskaltes Wasser halten oder eiskaltes Wasser trinken senkt durch eine Umschaltung im Nervensystem den Blutdruck.
Bei Massage an den Halseiten immer nur eine Seite Massieren, da befinden sich Meß- und Steuerungspunkte für Blutdruck und Atmung. Es gibt Menschen die sind da sehr empfindlich (Karotis-Sinus-Syndrom). Du hast doch vieleicht schon mal Karate gesehen, wo sie mit den Handkanten von beiden Seiten auf den Hals schlagen. Die Leute sterben daran weil Herzschlag und Atmung aussetzen.

Grundsätzlich behandelst Du mündige Menschen, die selber bestimmen, was sie wollen.

Ansonsten solltest Du eine Haftpflichtversicherung haben. Es kann sich auch so mal ein Kunde bei Dir verletzen und Dich dann verklagen. Wenn jedoch jemand von der Massageliege fällt ist das eigenes Verschulden, wenn er mit der Liege zusammenbricht ist es Dein Verschulden.

Ich hoffe dies hilft Dir etwas weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin

Hallo,

meine antwort wird dir nicht gefallen.

Wenn du die kontraindikationen für massage nicht kennst und die risiken nichteinmal einschätzen kannst, hast du anscheinend nicht genug wissen, um überhaupt in dieser branche zu arbeiten.
Es ist dann höchstgefährlich, was du da tust. Nicht nur für deine kunden.
Rechtlich ist alles möglich - schließlich leben wir in deutschland…
Da möchte ich kein statement abgeben.

Aber in den bereich der fahrlässigen tötung oder schlimmer könntest du leicht kommen.

Ich arbeite mit problemfällen, wirbelsäulenproblematiken, neurologischen fakten und sogar mit schwangeren.
Das würde ich niemandem empfehlen, der nicht wirklich weiß, was er tut.

Ich wünsche dir trotzdem alles liebe und weiterhin viel erfolg und glück.

LG

karsti

Hallo Otavi7,

grundsätzlich ist Deine Neugier ja positiv zu werten, aber kommt sie nicht ein wenig spät? Über solche Risiken sollte man sich doch vor den eigentlichen Aktivitäten klar werden.

In meinem Fernstudium zum gepr. Fachpraktiker für Massage, Wellness und Prävention wurden uns solche Themen vermittelt.

Grundvoraussetzung für Deinen und meinen Beruf ist ein erweiterter Erste-Hilfe-Kurs, wo intensiver als beim Führerschein die lebensrettenden Maßnahmen eingeübt werden. Das kann sogar bis zum Ersthelfer gehen.

Als 2. Maßnahme ist eine gründliche Recherche der möglichen Kontraindikationen wichtig. Z.B. kann eine Massage bei Bluthochdruck tabu sein (muss aber nicht, die Entscheidung darüber trifft im Einzelfall aber immer und ausschließlich der behandelnde Arzt!!!)

Kommt der Kunde zum ersten Mal in Deine Praxis, muss eine Anamnese (Abfragen von Gesundheits- und Krankheitsstand) erfolgen. Darin müssen alle relevanten Angaben abgefragt und vom Kunden unterzeichnet werden.

Ohne Unterschrift keine Anwendung!!!

Des weiteren muss der Kunde (sofern Wiederholungstäter :wink: ) bei jedem Besuch über Veränderungen seines Gesundheitszustandes gefragt werden. Das alles sollte im Hinblick auf mögliche Komplikationen dokumentiert werden (Kundendatenblatt). Ist ein Kunde in irgendeiner Weise gesundheitlich gehandicapt, sollte auf ein Attest vom Arzt bestanden werden.

Ohne Attest keine Anwendung!!!

Des weiteren ist es sehr sinnig, einen Präventivvertrag mit dem Kunden abzuschließen.
Darin steht z.B., dass Du präventive, jedoch keine medizinischen Massagen anwendest, weder diagnostizieren noch heilen wirst (das dürfen nur Heilberufler, also Ärzte und Heilpraktiker), dass die Anwendungen auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden Anwendung finden und dass der Kunde jeweils den Betrag der Anwendung im vollen Umfang zu zahlen hat. Es gibt noch einige weitere wichtige Punkte im Präventivvertrag, die kannst Du Dir dann im Internet erarbeiten.

!!!ACHTUNG!!! Die von mir geschriebenen Absätze sind nur Hinweise und haben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Ebenso kann mir gegenüber aufgrund dieser Absätze eine Haftung angelastet werden. Soviel mal am Rande. Du siehst, absichern ist das A und O.

Es ist also sehr wichtig, dass Du Dich informierst und alles bestmöglichst dokumentierst. Scheue Dich nicht, einen Kunden zwecks Check und Attest zum Doc zu schicken, lieber einen Kunden weniger, weil der sich darüber geärgert hat, als eine Anzeige wegen Körperverletzung o.ä. zu riskieren.

Es gibt auch bestimmt versierte Anwälte, die Du zu Rate ziehen kannst, wie gesagt, mein Geschriebsel hat nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

Sollte wirklich mal ein Kunde „schwerwiegende“ gesundheitliche Probleme haben, bist Du dank Deiner Erste-Hilfe-Ausbildung in der Lage, die Erstversorgung einzuleiten und die Rettungskräfte zu alarmieren.
Inwieweit Du dann eine Mitschuld trägst, hängt dann wohl vom Einzelfall ab, also: informieren, lernen, dokumentieren.

Ich wünsche Dir viel Erfolg bei Deiner Arbeit und dass Du niemals in die Lage kommst, Dir darüber Gedanken machen zu müssen.

Schöne Grüße aus dem Siegerland
Jochen

Hallo, otavi,

ich kenne mich da juristisch nicht aus. Jedoch denke ich, dass das Risiko bei älteren Menschen vor, während oder nach der Behandlung einen Infarkt zu bekommen genauso groß ist wie bei einer klassischen Massage. Bei hochgradig gefährdeten Patienten würde ich denen raten ihren Hausarzt wegen einer Unbedenklichkeit zu befragen.
Alles Gute- Schaddie.

Hi,
also ich kenne mich mit den deutschen Gesetzen nicht so aus, aber grundsätzlich gilt, dass man Kunden immer einen Fragebogen bezüglich Gesundheit usw. ausfüllen und unterschreiben lässt! Menschen mit gravierenden gesundheitlichen Problemen sollten wir nicht behandeln, wir sind keine Ärzte, haben nicht die richtige Ausbildung und auch nicht die Genehmigung dafür! Ausnahmen sind vom Arzt unterschriebene Gesundheitszeugnisse, die besagen, dass der Kunde die Behandlung erhalten darf! Somit schützt sich der Kunde vor Behandlungen, die seiner Gesundheit schaden könnten, aber auch wir, im Falle einer … Komplikation. Natürlich kann ein Kunde auch ohne vorherige gesundheitliche Probleme an einem Herzinfarkt sterben, aber besser vorher mit dem Fragebogen absichern! Wir sind verpflichtet nachzufragen, da der Kunde vielleicht nicht weiß, dass er keine Massagen… erhalten darf.
Gute Arbeit!

Vielen Dank für deine Antwort! Du hast mir sehr damit geholfen!
Lieber Gruß von
Xiaohong aus Bremen

Vielen Dank für deine Antwort! Du hast mir sehr damit geholfen!
Lieber Gruß von
Xiaohong aus Bremen.

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort! Du hast mir sehr damit geholfen!
Lieber Gruß von
Xiaohong aus Bremen

Vielen Dank für deine Antwort! Du hast mir sehr damit geholfen!
Lieber Gruß von
Xiaohong aus Bremen…

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort! Du hast mir sehr damit geholfen!
Lieber Gruß von
Xiaohong aus Bremen.

Vielen Dank für deine Antwort! Du hast mir sehr damit geholfen!
Lieber Gruß von
Xiaohong aus Bremen…

Vielen Dank für deine Antwort! Du hast mir sehr damit geholfen!
Lieber Gruß von
Xiaohong aus Bremen…

Hallo,

zur juristischen Situation kann ich Dir nichts sagen, denn da habe ich nur ein Halbwissen, was gefährlich sein kann, da die eigene Rechtsauffassung nicht unbedingt dem Rechtssystem ensprechen muß.

Aber ich muß auch sagen, daß ich mir noch nie Gedanken darüber gemacht habe, was passieren würde, wenn einer meiner Klienten während der Therapie das Zeitliche segnen würde. Ich handle nach besten Wissen und Gewissen und sollte tatsächlich der Fall eintreten, denke ich, daß man mir in der Hinsicht nichts nachweisen könnte.

Massage ist nicht gefährlich, außer man ist einer der Kurpfuscher, welcher sich absichtlich in Unwissenheit oder Selbstüberschützung mit voller Kraft auf die Wirbekörper draufhaut, oder Chiropraxis betreibt ohne zu wissen, was man tut.

Aber genau kann ich Ihnen wie gesagt leider nicht weiterhelfen, da braucht es schon einen Anwalt der sich in diesen Belangen auskennt.

Alles Gute und LG

Hallo,

ich glaube nicht, dass noch jemand zur Behandlung bleibt, wenn er was unterschreiben soll und es sich nach Gefahr anhört!

Ich weiß nicht, was die angebotene chinesische Wellnessmassage bewirkt.

Wenn sie eine Auswirkungen auf Bluthochdruck, Herzinfaktpatienten hat, und tatsächlich was ausgelöst wird, könnte das zugerechnet werden.

Aber das ist Spekulation, weil ich nicht weíß, was die Massage auslösen kann. Normalerweise entspannt eine Wellnessmassage und davon kann man nicht sterben.

Wenn einer trotzdem stirbt, braucht das nichts mit der Massage zu tun gehabt haben. Das klärt eine Autopsie.

Ich kann also leider keine verbindliche Antwort geben.

Grüße Chris