Kunde will keine Rechnungen bezahlen - Verlangt Nachweis des Versands der Rechnungen

Kunde hatte Rechnungen nicht bezahlt - Mahnbescheid - Widerspruch, da er behauptet, die Rechnungen nicht erhalten zu haben - Nachweis fehlt, da kein Einschreibebrief gesandt wurde

  • > in Zukunft nur Einschreibebrief - > lt. Kunde will er aber die Mehrkosten nicht zahlen
    -> können die Mehrkosten in Rechnung gestellt werden?

Hallo,

diese Situation gibt es häufiger als man denkt.

Ob man nun die Mehrkosten dem Kunden in Rechnung stellen kann oder nicht, kommt darauf an was mit dem Kunden vereinbart wurde!

Wenn der Kunde nicht darauf besteht, das Rechnungen per Einschreiben geschickt werden, dann kann man die Mehrkosten auf nicht berechnen.

Sollte der Kunde jedoch darauf bestehen, so kann man diese berechnen.

Auf jeden Fall sollte dies entsprechend mit dem Kunden besprochen und auch vereinbart werden. Ansonsten kann es passieren, das man den Kunden schneller los ist, als man gucken kann.

MfG

Swordan

Hallo,

normalerweise vereinbart man mit seinem Kunden lediglich ein Zahlungsziel und hat entweder auf jeder Rechnung oder im Vertrag mit dem Kunden in den allgemeinen Geschäftsbedingungen den Hinweis auf Zins- und Aufwandsberechnung vereinbart. Dann kann auch für diese Beträge ein Mahnbescheid beantragt werden.

Bei einem Klageverfahren sind zwar die „drei kaufmännischen Mahnungen“ nicht mehr notwendig, der Kunde muss aber außergerichtlich in Verzug gesetzt worden sein. Dies ist nicht automatisch mit dem Ablauf des Zahlungsziel erreicht. Man sollte also in jedem Fall mindestens einmal den offenen Betrag anmahnen. In dieser Mahnung sollte nicht nur ausdrücklich der Zahlungsverzug beschrieben sondern auch die anfallenden Mehrkosten (Mahngebühren und Zinsen) einzeln genannt sein. Nach meiner Erfahrung sind bis zu 50,- EUR Mahngebühr und Zinsen ( 3% über dem Leitzins) in jedem Fall vor Gericht durchsetzbar.

 Also vor Beatragung des Mahnverfahrens mindestens einmal mahnen. Mahnt man nicht, kann man zwar das Klageverfahren bestreiten und die Rechnungszahlung auch in den meisten Fällen durchsetzen; auf evtl. Mahnkosten bleibt man aber dann sitzen.

Die Frage ist aber auch ob Du einen Kunden verlieren willst und ob es keine andere Einigung gibt, die zukünftige Verspätungen verhindert und vielleicht durch Folgegeschäfte den Mahnaufwand wett macht…

Gruß
Carina

Multimedia design & communication @ Debitoor

PS: Hier vielleicht noch ein hilfreicher Link zu diesem Thema:
https://debitoor.de/gruenderlounge/was-tun-wenn-der-…