Ich bin als freier Mitarbeiter angestellt, habe laut meines Vertrags 6 Wochen Kündigungsfrist. Habe jetzt eine Frage: Wenn ich diese Woche noch kündigen würde, dann wäre der Vertrag ja erst kurz nach Weihnachten nicht mehr gültig. Geht das dann? Weil über Weihnachte ja eben Feiertage sind. Meine Frage ist. Beziehen sich die 6 Wochen auf eine 6wöchige Areitszeit oder auf die reine zeitliche Dauer von 6 Wochen?
Gruß
Antje
Hallo
Wenn da steht: 6 Wochen, dann sind 6 Wochen gemeint.
Wenn es irgendwas mit den Arbeitstagen zu tun haben soll, dann müsste es schon irgendwie erwähnt werden.
Steht da eigentlich als Kündigungsfrist wirklich genau 6 Wochen, oder steht da 6 Wochen zum Monatsende o.ä.? Ich frag nur, weil ich sowas früher schon mal übersehen habe.
Viele Grüße