Hallo,
wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag existiert, gelten die gesetzlichen Regelungen unmittelbar. Für die Kündigungsfrist ist dies dann § 622 Abs. 2 BGB, der bei 16 Jahren Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist von 6 Monaten vorsieht.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
Sofern der Betrieb mehr als 10 AN hat, gilt auch das KSchG. Da kann dann nicht mal eben so gekündigt werden, bloß weil gerade ein Ersatz „verfügbar“ wäre.
Gerade Kündigungen kurz vor der abschlagfreien Rente sehen Arbeitsgerichte äußerst kritisch.
Also mache Deinem AG mal klar, daß das alles nicht so locker-flockig geht, wie er sich das vorstellt und du Dir ggfs. rechtlichen Beistand holen würdest.
Das Wichtigste: Unterschreibe auf keinen Fall irgendeinen Auflösungsvertrag, den Dir Dein AG unter die Nase reibt und den du nicht in angemessener Bedenkzeit überprüfen lassen kannst. Unterschreibe erst recht dann nicht, wenn Dir Dein AG droht.
Seine Position dürfte sehr schwach sein.
Prüfe, ob du einen Rechtsschutz im Arbeitsrecht hast - sei es über Gewerkschaftsmitgliedschaft, sei es über eine private Rechtsschutzversicherung.
Und bei der AA mußt Du Dich erst dann melden, wenn Du eine schriftliche Kündigung in Händen hältst - vorher nicht.
&Tschüß
Wolfgang