Hallo zusammen,
ich habe eine Frage in Bezug auf die Kündiung meines Arbeitsverhältnisses. Ich werde am 29.02. meine Kündigung bei meinem Arbeitgeber (nach 18 Jahren) abgeben, so dass ich zum 31.03.2016 ausscheide. Ich habe für die ersten 3 Monate noch Anspruch auf 4 Tage Urlaub (20 Tage : 12 x 3 - 1 Tag genommener Urlaub). Ist die Berechnung richtig, dass mein letzter Arbeitstag der 23.03.2016 ist? Sollte ich dies in dem Kündigungsschreiben angeben?
Vielen Dank im voraus.
Nenni