Kündigung aufgrund von Eigenbedarf rechtmäßig und "adäquat"?

Hallo zusammen,

ich (29) war bis vor kurzem Doktorand und habe daher noch bei meinen Eltern in einer Einliegerwohnung gewohnt. Nachdem ich nun endlich ausziehen möchte, würde ich gerne in das Mietshaus meiner Eltern einziehen. Dieses Mietshaus ist derzeit jedoch noch bewohnt. Dementsprechend müsste ich bzw. müssten meine Eltern aufgrund von Eigenbedarf kündigen.
Dass eine Kündigung aufgrund von Eigenbedarf rechtens ist, konnte ich bisher bereits recherchieren.
Allerdings bin ich bei meiner Recherche auf ein Urteil des Landgerichts München gestoßen:
„Überhöhter Wohnbedarf: Ein Vermieter hatte gekündigt,
damit sein in der Berufsausbildung stehender alleinlebender Sohn in die
Vierzimmerwohnung mit fast 120 Quadratmetern einziehen kann. Das fanden
die Richter am Landgericht München überzogen ( Az. 14 S 25530/89)“

Nun frage ich mich, ob „mein Fall“ rechtens ist, da ich (single) alleine in das Haus einziehen möchte.
Falls es von Bedeutung ist: Ich möchte das Haus nach meinem Einzug (bzw. generell) umfänglich sanieren.

Über eure Erfahrungen und Kenntnisse freue ich mich.

Viele Grüße
Nickn4m3

Das ist ja nun kein Grund, denn eine Sanierung kann auch bei einem vermieteten Objekt geschehen. Ggf. müssen die Mieter temporär woanders untergebracht werden. Und das Thema Luxussanierungen ist ja nun auch bekannt. Das nährt in Anbetracht der eher mieterfreundlichen Justiz die Zweifel, dass man damit durchkommt.

Also: Um die Eigenbedarfskündigung zu beurteilen, muss man den Eigenbedarf beurteilen. Die geplante Sanierung spricht eher dagegen. Sie deutet eher darauf hin, dass man in Ruhe sanieren und dann später teurer weitervermieten kann. Für ein EFH Eigenbedarf anzumelden (wenn die Mieter ggf. sogar Kinder haben) für den alleinstehenden Sohn, das ist schon haarig.

Unter Umständen muss ein Mietaufhebungsvertrag geschlossen werden mit Abfindung.

Vielen Dank für ihre Ansicht.
Die Sanierung ist keinesfalls ein Vorwand
um die Mieter aus dem Haus zu drängen.
Es steht auch im Raum dass das Haus an mich übergeben wird. Ist eine Eigenbedarfskündigung aus dieser Perspektive anders zu betrachten? Also wenn ich mein Haus für mich haben will?

Viele Grüsse

Ja, das kann für den Eigenbedarf anders (für Dich günstiger) bewertet werden.
Ebenso wie ein Verkauf an Dritte, die hätten dann auch einen „guten“ Eigenbedarfsgrund.
Denn hier muss nicht bewertet werden, ob es " einen Sinn" macht, als Einzelperson in Haus einzuziehen. Hier genügt schlicht „Ich möchte dort wohnen“.
Aber wie auch immer, der Mieter kann sich wehren. Das kann sich dann hinziehen. Mit Verhandlungen und einem Anreiz /Hilfe bei Wohnungssuche/Umzugskosten o.ä. kann man nachhelfen.

Noch eins, Sanieren, gut und schön. Aber für die Mieter nicht ? Die sollen nicht in den Genuss einer Modernisierung kommen, für die war es bisher gut genug für den Mietzins ?
Egal, lassen wir das.

MfG
duck313

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Vielen Dank für ihre Antwort.
Zum Thema Sanieren für die Mieter:
Das Haus ist ein Passivhaus, dementsprechend profitieren die Mieter bereits von einem hohen Standard.
Die Sanierung sollte mehr meine ästhetischen Ansprüche befriedigen.
Vielen Dank nochmals

Hallo,

was spricht gegen eine normale Kündigung?

Für die paar Monate kann man doch sicherlich weiterhin in der Einliegerwohnung der Eltern bleiben oder?

grüße
miamei

Vielleicht das Fehlen eines gesetzlich vorgesehenen Kündigungsgrunds?
https://dejure.org/gesetze/BGB/573.html

Kann es sein, dass Du da heftig was verwechselst?
Gruß
anf