Hallo zusammen,
ich (29) war bis vor kurzem Doktorand und habe daher noch bei meinen Eltern in einer Einliegerwohnung gewohnt. Nachdem ich nun endlich ausziehen möchte, würde ich gerne in das Mietshaus meiner Eltern einziehen. Dieses Mietshaus ist derzeit jedoch noch bewohnt. Dementsprechend müsste ich bzw. müssten meine Eltern aufgrund von Eigenbedarf kündigen.
Dass eine Kündigung aufgrund von Eigenbedarf rechtens ist, konnte ich bisher bereits recherchieren.
Allerdings bin ich bei meiner Recherche auf ein Urteil des Landgerichts München gestoßen:
„Überhöhter Wohnbedarf: Ein Vermieter hatte gekündigt,
damit sein in der Berufsausbildung stehender alleinlebender Sohn in die
Vierzimmerwohnung mit fast 120 Quadratmetern einziehen kann. Das fanden
die Richter am Landgericht München überzogen ( Az. 14 S 25530/89)“
Nun frage ich mich, ob „mein Fall“ rechtens ist, da ich (single) alleine in das Haus einziehen möchte.
Falls es von Bedeutung ist: Ich möchte das Haus nach meinem Einzug (bzw. generell) umfänglich sanieren.
Über eure Erfahrungen und Kenntnisse freue ich mich.
Viele Grüße
Nickn4m3