Kündigung bei Dokumentenfälschung?

Hallo Wer weiss was-Community,

Angenommen eine Person arbeitet in einer speditions-kaufmännischen Tätigkeit bei einem Logistikdienstleister, welcher für seine Kunden alle logistischen Arbeiten übernimmt (Import, Export, Lagerung, Sendungserstellung etc.)
Während einer externen Wirtschaftsprüfung bei den Kunden wurde die Vorlage einer CMR verlangt (Speditionsübergabeschein, der vom Frachtführer bei der Übernahme der Sendung unterschrieben wird).
Dabei wollten diese die CMR nur auf Plausibilität prüfen (lässt sich zweifelsfrei erkennen, welche Sendung raus ging [Stichwort: Auftragsnummer als Referenz, Anzahl Packstücke, Gewicht der Sendung etc.]).
Angenommen die o.g. Person kann keine Unterlagen finden, da die Archivierung nur schlampig geführt wird - die externen Prüfer machen Druck auf den Kunden des Unternehmens, welche wiederum Druck auf die Person machen, woraufhin sich die Person entschließt die CMR nachträglich zu erstellen und irgendeine Unterschrift abzugeben.
Die externen Prüfer merken es nicht, weil es Ihnen nur ganz formal um die CMR ging.

Im nächsten Schritt erfährt der direkte Vorgesetzte der Person davon und berichtet dies an die Geschäftsleitung.
Können diese die Person nun fristlos kündigen, obwohl diese versucht hat im Interesse des Kunden und seines Arbeitgebers zu handeln?

Vielen Dank für eure Mühe!

green_pepper

Betrug darf nicht im Interesse des Arbeitgebers sein.

Urkundenfälschung kann weder im Sinne eines Kunden noch im Sinne eines Mitarbeiters sein! Letztendlich schadet es ALLEN.

Hallo,

und zwar deswegen, weil der AG im Außenverhältnis (ggü. Kunden/Behörden) dann grundsätzlich für die Handlungen seines AN haftet und ggfs. auch für den entstandenen Schaden.

Je nach Einzelfallumstände scheint hier eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung zumindest nicht ausgeschlossen.

&Tschüß
Wolfgang

1 Like

hi,

klingen wie die letzten Worte eines VW-Ingenieurs.

grüße
lipi

Nun fasst diese Person einen einsamen Entschluss. Das war falsch.
Für solche Probleme gibt es Vorgesetzte.

Das Gegenteil von „gut“ ist oft genug „gut gemeint“. Und jedem MA sollte klar sein, wo seine Grenzen sind. Denn innerhalb derer weiß er/sollte er wissen, was tatsächlich gut, und was nur „gut gemeint“ ist, weil der MA die Tragweite seines Tun jenseits seiner Grenzen oft nicht überblicken kann.

„Melden macht frei“, ist in Situationen, in denen Dinge notwendig werden, die jenseits des eigenen Horizonts liegen, die einzig richtige Entscheidung, wenn wir nicht gerade von akuter Gefahr für Leib und Leben reden. Dann ist man selbst aus der Verantwortung raus. Entweder weil Cheffe einem dann klare Anweisungen gibt, wie zu verfahren ist, oder weil er die Sache dann lieber selbst in die Hand nimmt, oder an jemand delegiert, der dafür die nötige Kompetenz hat. In all diesen Alternativen ist der MA dann die Verantwortung los, wenn er sich an das hält, was Cheffe zum Thema gesagt hat.

Die hier geschehene Eigenmächtigkeit ist von ganz erheblichem Gewicht, weil sie strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Insoweit käme hier eine fristlose Kündigung durchaus in Betracht. Insoweit sollte man in einem vermutlich anstehenden Personalgespräch klar dazu stehen, dass man hier aufgrund des Kundendrucks nicht ausreichend über die Konsequenzen dieser Handlung nachgedacht und die eigenen Kompetenzen überschritten hat. Die Tatsache, dass man damit im Interesse von Kunde und Firma handeln wollte, sollte man dabei nur als weitere Begründung für die Handlung als solche anführen. Wichtiger wäre eine klare Aussage im Sinne von: „Künftig werde ich in solchen Situationen meinen Vorgesetzten um ausdrückliche Anweisungen bitten, und nicht mehr eigenmächtig agieren.“ Dann kann man die Sache ggf. noch abmildern, und mit Glück mit einer Abmahnung - für die man dann auch Verständnis zeigen sollte - wieder zurück an den Schreibtisch gehen.