Kündigung bei Krankheit

Hallo,
folgender Fall: Mitarbeiter auf Teilzeit fest angestellt bei einer kleinen Firma (unter 10 Mitarbeitern) und nun krankgeschrieben. Ich weiß, dass man in kleinen Firmen während der Krankheit kündigen kann. Ist dies jeder Zeit möglich oder erst nach einer bestimmten Anzahl von Kranktagen bzw. -wochen? Über Antworten würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus! Cyba

Hallo,

auch in größeren Firmen ist die Kündigung während der Krankheit problemlos möglich. Lediglich wegen der Krankheit ist eine Kündigung etwas schwerer durchsetzbar.

Siehe zum Beispiel RA Wittig Kapitel 1

Grüße

Danke für die Antwort! Meine Frage war aber hauptsächlich, ob man eine bestimmte Zeit krank geschrieben sein muss, bevor der AG während und wegen der Krankheit kündigen kann.

Liest Du eigentlich auch manchmal, was Dir jemand schreibt??

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Bei Firmen mit weniger als 10 Angestellten kann der AG „ohne Begründung“ kündigen. Wäre ich der AG würde ich keine Kündigung auf Grund der Krankheit aussprechen, sondern einfach „betriebsbedingt“. Die Klagemöglichkeiten des AN gegen solch eine Kündigung sind dann nahezu Null.

Falls der AG doch wegen der Krankheit kündigen möchte, sollte er sich das Kapitel 2 meines Links durchlesen. Eine genaue Regel, wie oft, wie lange der AN dafür krank geschrieben sein musste, gibt es nicht. Das lag bisher im Ermessen der Richter der Arbeitsgerichte.

Hi!

Das kann man auch bei größeren Unternehmen.
Man braucht zur Rechtssicherheit halt nur einen Grund (, der allerdings in der Kündigung zunächst nicht genannt werden muss).

Warum also dennoch einen Grund liefern?

Auch das ist durchaus eine unnötige Angriffsfläche.

VG
Guido

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Aber „betriebsbedingt“ bedeutet das nicht, dass entweder zu wenig Arbeit für den AN da ist oder ähnliches? Und wenn dem nicht so ist und der AN diese Arbeit bisher fast alleine gemacht hat und es als Vertretung nur den Chef gibt? Was genau bedeutet betriebsbedingt? Niedrigere Umsätze vielleicht auch, ja, aberwenn diese im Vergleich zu den Vorjahren um die Weihnachtszeit ähnlich sind?

Gerade, weil die Formulierung weitere Fragen aufwirft, sollte man ganz ohne Begründung kündigen, was bei einer ordentlichen Kündigung auch möglich ist. Kommt es zum Prozeß vor dem Arbeitsgericht, weil der AN Kündigungsschutzklage erhoben hat, kann man die Kündigung immer noch früh genug begründen (bzw. muß das dann auch).

Gruß
C.

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Hallo,

als Arbeitgeber sollte man derartige rechtliche Dinge nicht ohne fachjuristischen Rat durchführen - vor allem dann, wenn man so wie Du offensichtlich nicht willens oder in der Lage ist, hier gegebene fachlich korrekte Antworten zu verstehen.
Ein verlorener Arbeitsgerichtsprozess oder zumindest ein teurer Vergleich kostet wesentlich mehr als dieser fachliche Rat im Vorfeld.
Auch für Arbeitgeber gibt es Innungen, Kammern oder sonstige Verbände, die diesen fachlichen Rat anbieten.

&Tschüß
Wolfgang

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Hallo,

du willst unbedingt einen Grund in die Kündigung schreiben? WARUM???
Einem nicht unter das KSchG fallenden Mitarbeiter, der zudem weder schwanger, schwerbehindert noch Betriebsratmitglied ist, kündigt man einfach fristgerecht OHNE Begründung.

Natürlich fühlt man sich irgendwie verpflichtet, einen Grund zu benennen. Ist man aber nicht! (Allenfalls „moralisch“)

Mit einer formal richtigen, fristgerechten, nicht begründeten Kündigung macht man nichts, was einem nachher bei einer Kündigungsschutzklage Probleme bereiten könnte.

Meint Ihr wirklich, der Fragende ist in der Rolle des AG unterwegs?

Für mich las sich der Duktus eher umgekehrt: der AN rettet sich in eine Krankheit und glaubt, damit einen Kündigungsschutz zu besitzen.