Kündigung bei Rentenantritt?

Hallo.
Ich kann meine Altersrente mit 63 Jahren (nach 45 Versicherungsjahren) am 01.06.2017 antreten.
Der Termin wurde mir von der Rentenberatung bestätigt.

Jetzt benötige ich bezüglich der Kündigsmodalitäten einige Infomationen.

In meinem Arbeitsvertrag steht zur Kündigung folgendes:
„Nach Ablauf einer vereinbarten Probezeit kann das Angestelltenverhältnis beiderseits nur mit
einer Frist von 6 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.
Das Anstellungsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des folgenden Monats, in welchem
der Angestellte das 65. Lebensjahr vollendet hat.“

Kündigung im Dezember 2016 zum 31.5.2017 ?
oder
muss die Kündigung zum 30.06.2017 erfolgen? Dann müsste ich einen Monat zusätzlich arbeiten :frowning:

Wenn ich nichts unternehme, muss ich dann bis zur Vollendung des 65.Lj arbeiten?

Würde mich freuen, wenn ein(e) Fachmann(-frau) weiterhelfen könnte.

Am 31.05. endet kein Quartal, also Letzteres.

Was ist denn schon ein Monat bei 45 Vericherungsjahren? :wink:

Das weiß ich nicht, es meldet sich bestimmt noch jemand, der das „gesichert“ weiß, aber ich könnte mir vorstellen, dass 1.06. der frühestmögliche Termin ist, und dass du danach im Prinzip „jederzeit“ (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) gehen könntest.

Gruß
Christa

Hallo,

die einfachste Lösung ist ein Auflösungsvertrag zum 31.05.2017.

&Tschüß
Wolfgang

Ich spende noch ein „s“.

Wenn der Arbeitgeber sich darauf einlässt.

Gruß
Christa

Kündigungsfrist verschiebt Rentenbeginn. D. h., deine Rente beginnt einen Monat später. Weil Du an die Kündigungsfrist gebunden bist.

Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wegen Rente
Illustration
Wenn Sie kündigen oder Ihr Beschäftigungsverhältnis auflösen möchten, setzen Sie sich hierzu rechtzeitig mit Ihrer Personalsachbearbeiterin / Ihrem Personalsachbearbeiter in Verbindung
Dies gilt insbesondere auch bei vorzeitigtem Rentenbezug. Das Beschäftigungsverhältnis endet nicht automatisch, Sie müssen einen Antrag auf Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses stellen. Bitte wenden Sie sich an Ihre Personalsachbearbeiterin oder Ihren Personalsachbearbeiter
Bitte informieren Sie immer Ihre Personalsachbearbeiterin / Ihren Personalsachbearbeiter, wenn Sie einen Rentenantrag gestellt haben und teilen das Datum mit, ab wann Sie in Rente gehen werden<<

Quelle: https://www.fernuni-hagen.de/arbeiten/personalthemen/arbeitsverhaeltnis/beendigungrente.shtml

Nachgang:
Schau mal hier,
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=622&tx_mmforum_pi1[action]=list_post&tx_mmforum_pi1[tid]=25585

Ja.
Aber Du kriegst doch auch noch Gehalt und zwar mehr als Rente.
Und für den einen Monat werden noch Rentenbeiträge abgeführt die die Rente (jedenfalls minimal) steigern werden.