Hallo.
Ich kann meine Altersrente mit 63 Jahren (nach 45 Versicherungsjahren) am 01.06.2017 antreten.
Der Termin wurde mir von der Rentenberatung bestätigt.
Jetzt benötige ich bezüglich der Kündigsmodalitäten einige Infomationen.
In meinem Arbeitsvertrag steht zur Kündigung folgendes:
„Nach Ablauf einer vereinbarten Probezeit kann das Angestelltenverhältnis beiderseits nur mit
einer Frist von 6 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.
Das Anstellungsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des folgenden Monats, in welchem
der Angestellte das 65. Lebensjahr vollendet hat.“
Kündigung im Dezember 2016 zum 31.5.2017 ?
oder
muss die Kündigung zum 30.06.2017 erfolgen? Dann müsste ich einen Monat zusätzlich arbeiten
Wenn ich nichts unternehme, muss ich dann bis zur Vollendung des 65.Lj arbeiten?
Würde mich freuen, wenn ein(e) Fachmann(-frau) weiterhelfen könnte.