angenommen ein AN möchte kündigen, allerdings ist der CEO sowie die Stellvertretung / Prokurist fast immer im asiatischen Ausland, auch am geplanten Tag der eingehenden Kündigung.
Es befinden sich nur Sachbearbeiter im Büro, die höchste Position (Manager mit i.V.) ist der AN der gerne kündigen möchte. Leider nimmt dieser auch täglich die Post an.
Wie kann er hier vorgehen, damit die Kündigung als zugestellt gilt? Er kann die Kündigung per Post ja schließlich nicht selber annehmen …
eine schriftliche Willenserklärung ist zugegangen, wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist. Bei einem Unternehmen gehört dazu auch der Briefkasten zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten.
Wenn man glaubt, daß der Arbeitgeber einem Knüppel zwischen die Füße werfen will, wirft man den Brief im Beisein eines Zeugen ein oder läßt ihn von einem Dritten oder einem ganz besonders glaubwürdigen Dritten (z.B. Gerichtsvollzieher) in den Briefkasten werfen.
In einem größeren Unternehmen wird jede zugegangene Sendung eigentlich™ mit einem Eingangsstempel versehen. Welche Rolle der fragliche Mitarbeiter bei der Annahme und Bearbeitung der Post hat, ist mir nicht ganz klar. Wenn er sie selbst aus dem Briefkasten klaubt, dann läßt er das an dem Tag halt mal einen Kollegen machen. Wenn er den Eingangsstempel hat, dann läßt er das halt an dem Tag mal von einem Kollegen machen. Und wenn er irgendwo sitzt, wo er die Post von einem Kollegen von der Poststelle annimmt, ist der Eingangsstempel eh schon drauf.
Will sagen: einfach einwerfen; alle anderen Probleme lassen sich durch Kreativität lösen.
< ironie>Nein das geht nicht. Eine Kündigung muss zwingend zum letztmöglichen Zeitpunkt abgegeben werden. Überlege mal, sonst wären solche Fragen doch überhaupt kein Problem und wir könnten Foren wie dieses komplett zumachen!< /ironie> Ääähm… ja… ich überlege noch, ob der /ironie-Tag besser gleich nach „Problem“ zu setzen wäre…
Wenn man Ende August zum Ende September kündigen möchte, der Chef in der Regel 2-3 Tage im Monat im Büro ist (das nächste mal ist der 05.09. geplant) funtkioniert das nicht… #nurmalso
Auch für dich : Wenn man Ende August zum Ende September kündigen möchte, der Chef in der
Regel 2-3 Tage im Monat im Büro ist (das nächste mal ist der 05.09.
geplant) funtkioniert das nicht… #nurmalso
Weil ich ursprünglich schrieb "FAST IMMER im asiatischen Ausland…"
Die einzelnen Tage habe ich natürlich nicht aufgezählt. Und wenn die Anwesenheit der Chefs öfter wäre, dann müsste ich meine Frage nicht stellen …
wenn der betreffende AN zuständig ist für den Empfang der Eingangspost (und keine Vertretungsregelung existiert), darf er/sie auch den Zugang des eigenen Kündigungsschreibens bestätigen - zB durch Eingangsstempel.
Sowas wie „Befangenheit“ gibt es da nicht.
Wenn der AG derart unzureichende Regelungen für die betriebliche Organisation trifft, muß er auch für die Folgen geradestehen.