Hallo an alle,
wie sieht es aus, wenn der AN kündigt (4 Wochen Kündigungsfrist) und es stehen ihm noch 3 Wochen Urlaub aus dem Jahr zu. Insofern würde der AN 1 Woche nach Kündigung gehen können.
Der AG besteht aber darauf, den Resturlaub auszuzahlen und man soll bis zum letzten Tag arbeiten. Lassen wir mal die Option mit dem gelben Schein außer Acht, wie sieht die rechtliche Lage aus? Ist der AN verpflichtet, bis zum letzten Tag zu arbeiten und sich den Ulraub auszahlen zu lassen?
Ich habe im Netz nicht zu diesem Fall finden können.
Danke schonmal
LG Jasmin