Kündigung des Arbeitnehmers vor Elternzeit

Hallo Helfer!

Folgendes Szenario:

Der Vater nimmt 2 Monate Elternzeit. Einen vom 15.04.16 - 14.05.16 und einen vom 15.08.16 - 14.09.16. Er hat eine vertragliche Kündigunsfrist von 10 Wochen zum Monatsende.

Was wäre angesichts des 2. Monats Elternzeit zu beachten, wenn er zum 30.09.16 kündigen möchte?

Spielt der Monat Elternzeit eine Rolle? Verlängert sich etwa die 10-wöchige Frist um den 1 Monat Elternzeit? Oder muss es die 3-monatige Kündigungsfrist gemäß § 19 BEEG sein?

Vielen Dank im Voraus

Man muss es wie Urlaub ansehen. Da macht es keinen Unterschied! . Der Zeitpunkt der Kündigung zum Monatsende regelt Kündigungsfrist.

Super, danke!