Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtens?

Öhm nein.

Du hast irgendwas fantasiert, was überhaupt nicht zur Debatte stand und daraufhin (mal wieder) vollkommen blödsinnige und sachlich falsche Hinweise in einem Wissensforum von dir gegeben.

??? Du kennst mich doch blos von hier.

Ist das hier kein Wissensforum?

Wir schweifen aber ab.
Solange du keine Quelle nennen kannst, die belegt, dass man bei einer ausgesprochenen Freistellung seine Arbeitsleistung anbieten muss oder eine Kündigung anfechtbar ist, bleibt deine Meldung hier mal wieder nur eins: Von Unwissenheit geprägt.

Schönen Tag noch.

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