Kündigung durch AN mit langem Vorlauf

Hallo,

gestern Abend habe ich mit einem Freund folgende, wie immer hypothetische, Situation besprochen, bei der wir uns nicht sicher waren.

Ein Arbeitnehmer hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Er gibt bereits im Juni seine Kündigung zum Ende des Jahres (31.12.) ab. Es bestehen keine Konflikte zwischen AN und AG.

Hat der Arbeitgeber nun noch eine Chance bspw. von seiner Seite zum 31.10. zu kündigen oder muss er den AN bis zum 31.12. beschäftigen? Hintergrund: Der AG stellt AN, welche gekündigt haben normalerweise frei und möchte evtl. Geld sparen.

Danke für Eure Antworten.

Gruß,
Steve

Ist nur meine persönliche Meinung, aber m.E. beeinflusst die vom AN inittierte Kündigung nicht die Möglichkeit des AG, seinerseits die Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt auszusprechen.

Aber mit welcher Begründung kann der AG nun kündigen?

und wenn es sich um ein AG handelt der aufgrund seiner Beschäftigungsanzahl nicht unter das Kündigungsschutzgesetzt fällt? sprich <=0 10

Hallo,

natürlich kann der AG grundsätzlich gegenkündigen. allerdings braucht er dafür gute Gründe, wenn KSchG gilt.
Die Rechtsprechung sieht derartige „Widerkündigungen“ äußerst kritisch und schaut da sehr genau hin.

&Tschüß
Wolfgang

Wie das? Er muss die Arbeitnehmer auch in der Freistellung weiter bezahlen.

Soon

Hallo,

ich vermute dass damit Überstundenabbau gemeint ist. Da wüsste ich aber auch nicht welchen Unterschied der Kündigungszeitpunkt machen sollte.

Gruß
Tobias

Genau das scheint das Ziel zu sein:
Ich kündige jetzt zu einem möglichst späten Zeitpunkt. Dann hoffe ich, dass der AG mich freistellt und bis dahin weiter die Kohle rausrückt. Und einen Kündigungsschutz bekomme ich noch gratis dazu.

Gepokert wird dabei um die Frage, bis zu welchem Zeitraum der AG da mitspielt.