Arbeitnehmer in der Probezeit. Vertraglich vereinbart ist, dass in der Probezeit OHNE FRIST gekündigt werden darf. Arbeitnehmer ist lt. Bescheinigung arbeitsunfähig bis einschl. 16.7. (Samstag). Arbeitnehmer kündigt mit Schreiben vom 11.7. zum 17.7. (Sonntag = kein Arbeitstag).
Muss der Arbeitgeber dann den Sonntag noch bezahlen? (Es wird Monatslohn gezahlt)
Wieso sollte er den Sonntag bezahlen? Du wirst ja stündlich bezahlt, da du am Sonntag nicht arbeitest, steht dir in dem Punkt keine Vergütung zu.
Es wird MONATSLOHN gezahlt. Natürlich dient als Grundlage eine Berechnung aufgrund einer vereinbarten Wochenarbeitszeit.
Das kommt darauf an, welche Berechnungsgrundlage der AG anwendet.
Wenn keine Frist vorgegeben ist und man seine Kündigung so schreibt, dass es heisst zum (DATUM=SONNTAG), dann muss also der Sonntag noch mit bezahlt werden, auch wenn man ohnehin nur theoretisch bis Samstag hätte arbeiten können?
Würden dann also z.B. im Juli mit 31 Tagen bei einer Kündigung zum 17. (SO) 17/31 vom Lohn zu zahlen?
Wie ich bereits sagte:
Mal, um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen:
Der Arbeitgeber hat die freie Wahl (es sei denn, ein Gruppen- oder Einzelvertrag regelt etwas Anderes - hier vermute wegen der kurzen Frist einen Manteltarifvertrag), wie er abrechnet.
Er kann die reinen Arbeitstage als Grundlage nehmen,
er kann die durchschnittlichen Arbeitstage als Grundlage nehmen,
er kann immer auf Basis von 30 Tage abrechnen,
er kann die tatsächlichen Kalendertage nehmen,
er kann entscheiden, ob er die Fehltage abzieht oder die anwesenden Tage zahlt (bei der 30er-Regelung hieße dass: er kann die 17 Tage zahlen oder 14 Tage abziehen),
er kann sogar das Ganze auf gearbeitete Stunden runterbrechen.
Die einzige Vorgabe, die er hat: Er darf es nicht willkürlich handhaben sondern eine Regel für das ganze Unternehmen nutzen.
Gruß
Guido
So seh ich das auch.