Hallo,
meinem Freund Frank ist gekündigt worden. Nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit hat er 6 Monate Kündigungsfrist.
Natürlich sucht er bereits während der Kündigungsfrist nach einem neuen AG. Jetzt geht ihm plötzlich die fixe Idee durch den Kopf, dass er mit dem Eintritt ins neue Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist warten müsste.
Ich sehe die Sache anders. Auch wenn der alte AG Frank noch bis zum Ende der Kündigungsfrist beschäftigen muss, kann Frank seinerseits eine Kündigung mit 4 Wochen Frist zum 15. oder letzten des nächsten Monats abgeben.
Sind Euch Regelungen bekannt oder Gerichtsurteile, durch die die Kündigung durch den AG eine frühere Kündigung durch den AN hemmen würde?
Grüße
Pierre
P.S.: im Arbeitsvertrag wurde vereinbart, dass die gesetzliche Kündigungsfrist gemäß BGB gilt.