Kündigung durch den Arbeitgeber wegen gewünschter Rückstufung?

Liebe www’ler,

Wisst ihr, wie es sich theoretisch in folgendendem Fall verhalten würde?

Es geht darum, dass Frau F in einem gastronomischen Betrieb seit 2 Jahren in Festanstellung arbeiten würde.
Vor einem Jahr wäre sie zur Assistentin der Führungskraft dieses Betriebes aufgestiegen. Nun wünschte sich aber Frau F als normale Mitarbeiterin zurückgestuft zu werden, da der Job sie körperlich und seelisch zu stark bis in die Freizeit hinein beanspruchen würde. Die genaue Stellenbeschreibung im Arbeitsvertrag wäre nicht vorhanden. Frau F verdient nur, vertraglich festgehalten, 0,80€ mehr in der Stunde, als die anderen Mitarbeiter, was wohl einer Höherstufung entspräche…

Was wäre hier die Konsequenz? Müsste Frau F mit einer Kündigung rechnen, da sie die mündlich verabredete Position nicht weiterhin besetzen möchte?

Würde mich über Meinungen freuen.

Liebe Grüße!

Da hängt wohl in erster Linie davon ab, ob man in der gewünschten Position überhaupt noch eine Person braucht.

Naja, das wohl schon, aber dies ist doch am Ende immer eiine Auslegungssache. Offiziell wird vllt gesucht, was der Arbeitgeber dann aber dazu zu sagen hat, steht evtl auf einem ganz anderen Blatt?

Hallo,

Wenn man das vorher mit Sicherheit bestimmen könnte, sollte man vielleicht am Freitag Lotto spielen …

Im Ernst, es sind so viele mögliche Konsequenzen vorstellbar, dass es nur schwer vorherzusagen ist, wie sich die beteiligten Personen verhalten, ohne diese und das Unternehmen zu kennen.

Vielleicht, wenn ihre ehemalige Position bereits mit anderen Mitarbeitern besetzt ist, und sonst keine Stelle vakant ist, könnte das zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen.

Allerdings sollte die Angestellte vielleicht auch ihre eigenes Verhältnis zum Arbeitgeber überdenken. Wenn sie vom Unternehmen verheizt wird, wenn Sie an einer Position eingesetzt wird, deren Arbeitsanforderung sie nicht erfüllen kann, wenn die Arbeit sie also krank macht, sollte sie vielleicht selbst kündigen.

Grüße
Pierre

Hallo

Mit dem Vorgesetzten erstmal unverbindlich darüber zu reden ist also nicht möglich?

Viele Grüße