Zwei Partner haben Anfang 2016 ein Forward-Darlehen für ihre selbstgenutzte Immobilie zu je 50% Anteil geschlossen. Die Auszahlung dieses Darlehens wird erst Mitte 2017 sein.
Zwischenzeitlich kam es zur Trennung der Partnerschaft und Übergang aller Eigentumsanteile durch Überlassung auf eine Partei.
Somit würde der vorher geschlossene Darlehensvertrag mit zwei eingetragenen Schuldnern auch nicht mehr seitens der Darlehensnehmer gelebt werden (können).
Unter welchen Umständen und mit welchem Recht kann das noch nicht ausgezahlte Forward-Darlehen gekündigt werden ohne dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann?