Kündigung eines Immobilien (Forward-) Darlehens VOR Auszahlung aufgrund Trennung der Darlehensnehmer/Schuldner

Zwei Partner haben Anfang 2016 ein Forward-Darlehen für ihre selbstgenutzte Immobilie zu je 50% Anteil geschlossen. Die Auszahlung dieses Darlehens wird erst Mitte 2017 sein.
Zwischenzeitlich kam es zur Trennung der Partnerschaft und Übergang aller Eigentumsanteile durch Überlassung auf eine Partei.
Somit würde der vorher geschlossene Darlehensvertrag mit zwei eingetragenen Schuldnern auch nicht mehr seitens der Darlehensnehmer gelebt werden (können).

Unter welchen Umständen und mit welchem Recht kann das noch nicht ausgezahlte Forward-Darlehen gekündigt werden ohne dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann?

Hallo,
grundsätzlich gilt in D, dass abgeschlossene Verträge eingehalten werden müssen.
Das gilt auch für Forward-Darlehen.
Für mich stellt sich auch die Frage, wie das Darlehen gesichert ist.
Wurden die Eigentumsanteile verkauft/übertragen?
Hat der (neu-)Eigentümer die Grundschuld mit übernommen? Wenn nein: wie geht das, ohne dass die Bank Bescheid weiß?

Ohne Vorfälligkeit dürfte man nur rauskommen, wenn die Zinsen inzwischen so stark gestiegen sind, dass der Bank kein Verlust entsteht.

Gruß
HaWeThie

Die Überlassung auf einen (Gesamt)Eigentümer ist gerade im notariellen Beurkundungsprozess.

Die Bank ist über diesen Schritt und damit das Ausscheiden eines Mit-Kreditnehmers aus dem Forward-Darlehen informiert, hat sich aber bislang nicht bereit erklärt den Vertrag zu stornieren und auf die Forderung nach der Vorfälligkeitsentschädigung zu verzichten.

Deswegen auch die Frage hier welche rechtlichen Mittel durch die Verbraucher eingesetzt werden können bzw. was die aktuelle Rechtsprechung dazu sagt.

Eine Information reicht da nicht, sondern es ist eine Zustimmung zum Kreditnehmerwechsel erforderlich. Ich kann mir durchaus vorstellen, daß Eure Frechheit, einen Vertragspartner über eine wesentliche Vertragsänderung „zu informieren“, anstatt vorher um Zustimmung zu bitten, die Bearbeitung ein wenig verschleppt und auch nicht die Begeisterung ins Unermeßliche erhöht hat, Euch einfach mal so aus dem Vertrag zu entlassen.

Es ist also Zeit, mal ganz kleine Brötchen zu backen und kleinlaut das Gespräch zu suchen. Ansonsten könnt Ihr Euch beide darauf einstellen, noch längere Zeit über den gemeinsamen Kreditvertrag verbunden zu bleiben.

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Herzlichen Dank für diesen qualifizierten Kommentar.
Mit keiner Silbe wurde meinerseits erwähnt dass ich betroffen bin.
Wenn sich Paare trennen gibt es viel zu bedenken und eine Menge Klärungsbedarf.
Deswegen ja auch hier der Post - und nicht zum überheblichen Bashing.

Es ist doch vollkommen egal, ob es um Dich geht oder irgendwelche Freunde, Verwandte oder Bekannte. Tatsache ist, daß die Herangehensweise völlig falsch und man völlig falsche Vorstellungen davon hat, wer hier welche Pflichten und Rechte hat.