Kündigung eines Kollegen

Hallo wer weiss was-Community,

angenommen einen Kollegen (A) hat man gekündigt und die anderen Kollegen (B+C+D) sprechen im Büro über diese Tatsache und einige kommentieren, dass sie in so einem Fall einen Arbeitsrechtsanwalt für sich selber (ohne dies dem gekündigten auch zu empfehlen) einschalten würden. Auch ein Abschiedsgeschenk wurde von vielen Kollegen (B+C) unterstützt, da der gekündigte Kollege (A) wohl sehr beliebt war.

Angenommen ein Kollege (D) aus dieser Gruppe hängt den oder die Kollegen mit seiner Meinung (Rechtsanwalt beauftragen) bei der Geschäftsleitung hin. Würde das für einen Beschuldigten (B) arbeitsrechtliche Konsequenzen haben?

vielen Dank für Eure Meinungen und Grüße

Manuela

Meinung: Jemandem raten, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, damit derjenige seine Rechte wahrnimmt kann meiner Meinung keine (negativen) rechtlichen Konsequenzen haben.

Aber ich bin auch kein Jurist oder so.

Nein. In der Regel geht die Geschäftsleitung sowieso davon aus, dass ein Arbeitsrechtsanwalt eingeschaltet wird.

Also ich bin ebenfalls kein Experte in dem Bereich, aber ich könnte mir schon vorstellen, es käme ein wenig auf

den Fall an :smile:

Sprich: was führte zur Kündigung - weswegen schlägt B A den Gang zum Anwalt vor - was davon kam der Geschäftsleitung zu Ohren?

??? Weswegen würde B denn „beschuldigt“?
Sorry, ich versteh’s nicht :confused:: D „petzt“ bei der Geschäftsleitung, dass der B dem A die Beauftragung eines Anwalts empfohlen hat, und nix weiter? Oder wie?
Nein, das hätte weder für B noch für D arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Es wäre allenfalls schlecht fürs - anscheinend eh nicht zum Besten stehende - Betriebsklima.

Gruß,

Kannitverstan

Ja, in die ähnliche Richtung ging ja meine Frage auch… Und beim Stellen der Frage schwebte so eine Sache vor wie die folgende:
A: ich kündige
B: recht hast! Sagmal, versuch doch da noch was rauszuschlagen, in dem Du den Fall wo der x mit der y damals dem Anwalt erzählst!
D an Chef: Hömma, der B hat dem A vorgeschlagen wegen der Sache zum Anwalt zu gehen, damals wo Sie doch mit der y…

Und je nachdem was da mit x und y „damals“ war und inweit die Darstellung die beim Cheffe dann ankommt noch einer Überprüfung standhält, könnte da unter Umständen auch für B was „rausspringen“.

Aber das ist natürlich überaus wilde Spekulation, für den normalen Hinweis wie „Du, wenn das mit dem Zeugnis nicht klappt, dann geh doch zum Anwalt…“ sollte da nix passieren :wink: Darum eben meine (wie üblich) blöden Nachfragen.

Ganz anders.
Dem A wurde gekündigt. A geht nicht freiwillig.
B, C und D unterhalten sich in Abwesenheit von A darüber. B und C meinen einhellig: „In so einer Situation hätte ich mir einen Anwalt geholt!“. Nun geht D zur GL und sagt: „Huhu, ich weiß was! Wenn ihr mal B oder C kündigt, dann würden die zum Anwalt gehen!“

Und dann würde die GL wohl sagen: „Lieber Herr D, wir führen hier einen Betrieb der Metallverarbeitung, keinen Kindergarten.“

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Hallo,

wenn sich B, C und D unterhalten und jemand sagt „Hätte man mir gekündigt, dann würde ich mich vom Anwalt beraten lassen.“, dann kann das keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben.
Es ist absolut legitim, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.
Es ist noch dazu eine absolut von der Meinungsfreiheit gedeckte Meinungsäußerung.

Allenfalls könnte die Geschäftsleitung ermahnen, während der Arbeitszeit keine Privatgespräche mehr zu führen, wenn dadurch der Arbeitsablauf gestört werden kann.

Konsequenzen wird es haben, wenn man dem A sagen würde: „Ich hab im Archiv den Auflösungsvertrag vom X gesehen, dem hatte man genau wie dir gekündigt, der hat ne Abfindung von 28.000€ bekommen. Sieh mal zu, aber sag nicht, dass du das von mir weißt.“

Ebenso sollte man die Meinung „Allen Dunkelhäutigen sollte unsere Firma direkt kündigen, alles nur faules Pack!“ nicht äußern, wenn man nicht selber fristlos entlassen werden möchte.

Hallo,

das es auf die Umstände der Kündigung ankommt, wie von Einigen gepostet, ist falsch.

Der Hinweis auf das Recht, eine Kündigung rechtlich überprüfen zu lassen, ist in einem Rechtsstaat immer und überall zulässig, selbst dann, wenn es in einer derart personalisierten Form

stattfindet.
Selbst wenn eine Kündigung inhaltlich gerechtfertigt erscheint, ist es das gute Recht jedes AN, anwaltlich und ggfs. auch gerichtlich prüfen zu lassen, ob z. B. die Kündigung auch formal korrekt ist und/oder bei der Würdigung des Kündigungsgrundes auch die Einzelfallumstände richtig bewertet wurden.
Und auch der Hinweis eines Dritten auf dieses Recht ist immer und überall zulässig.

@Jana: Ich schätze ja in anderen Unterforen Deine Postings durchaus, aber hier im Arbeitsrecht liegst Du mit Deiner nicht nur hier erfolgten

mal wieder derart inhaltlich daneben, daß Du Dir mal die Frage stellen solltest, ob derartige Postings, die nur zu Unsicherheit und Verwirrung führen, wirklich zielführend sind.

&Tschüß
Wolfgang

Oh, danke für die Blumen :smile:

Nein, aber eher dessen, was B A (mit D mithörenderweise) nun „rät“ - und DAS wissen wir nicht. Und DAS KÖNNTE (wir wissen’s nunmal nicht) durchaus problematisch sein!