Hallo wer weiss was-Community,
angenommen einen Kollegen (A) hat man gekündigt und die anderen Kollegen (B+C+D) sprechen im Büro über diese Tatsache und einige kommentieren, dass sie in so einem Fall einen Arbeitsrechtsanwalt für sich selber (ohne dies dem gekündigten auch zu empfehlen) einschalten würden. Auch ein Abschiedsgeschenk wurde von vielen Kollegen (B+C) unterstützt, da der gekündigte Kollege (A) wohl sehr beliebt war.
Angenommen ein Kollege (D) aus dieser Gruppe hängt den oder die Kollegen mit seiner Meinung (Rechtsanwalt beauftragen) bei der Geschäftsleitung hin. Würde das für einen Beschuldigten (B) arbeitsrechtliche Konsequenzen haben?
vielen Dank für Eure Meinungen und Grüße
Manuela